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Die Bürgerstiftung
Allgemeinhin trägt sich eine Bürgerstiftung durch finanzielle Zuwendungen und dient einem „Gemeinnützigem Zweck“. Dieser wird in der Satzung festgeschrieben und unterliegt staatlichen wie kirchlichen Regeln bzw. Prüfverfahren.
Hinzu kommt die jährliche Berichterstattung gegenüber der Stiftungsbehörde und dem Finanzamt.
Soweit der formelle Teil, aber jede Stiftung verfolgt natürlich ganz eigene Ziele und so auch die Bürgerstiftung St. Cornelius Heumar. Um Ihnen diese etwas detaillierter darzustellen, finden Sie auf den nachfolgenden Unterseiten weitreichende Informationen über Sinn & Zweck, Gründung und unsere Entstehung – aber auch, wie Sie sich selbst mit einem Engangement einbringen können. Darüber hinaus stellen wir Ihnen den Vorstand vor und gewähren Einblick in unsere Satzung.
Sollten Sie Fragen haben, Ideen oder Vorschläge einbringen wollen, so kontaktieren Sie uns gern. Wir freuen uns auf Ihr Engagement.