Wissenswertes für Eltern

Elternbeirat / Rat der Kindertageseinrichtung

Zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres wählen die Eltern in der Elternversammlung, auf Gruppenebene, jeweils zwei Vertreter in den Elternbeirat. Dieses Gremium hat u.a. die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger und dem pädagogisch tätigen Personal zu fördern und das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit in der Einrichtung zu beleben. Der Elternbeirat arbeitet mit dem pädagogisch tätigen Personal vertrauensvoll zusammen und wird vom Träger über alle wesentlichen, die Einrichtung betreffenden Fragen, informiert. Der Rat der Kindertageseinrichtung setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Elternbeirates, einem Trägervertreter, den Gruppenleiterinnen und der Leitung. Dieses Gremium hat die Aufgabe die Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit zu beraten, bemüht sich um räumliche, sachliche und personelle Ausstattung und vereinbart Kriterien zur Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.

Elterninteressen

Das Interesse der Eltern, sowohl an der pädagogischen Arbeit, als auch an den Gesamtstrukturen und der Organisation der Einrichtung ist uns sehr wichtig. Ein jährlicher Erhebungsbogen gibt den Eltern die Möglichkeit, ihre Bedarfe an Betreuungszeiten kund zu tun. Diese Ergebnisse und die Ergebnisse der Elternfragebogen – jährlich wechselnd von der Einrichtung oder dem Verbundfamilienzentrum ausgegeben – werden vom Team, vom Träger und dem Elternbeirat ausgewertet und gegebenenfalls gemeinsam daraus resultierende mögliche und sinnvolle Veränderungen überlegt und in den Prozess der Evaluation eingebunden.

Elterngespräche und Elternsprechtage

Regelmäßige Elterngespräche sind neben häufig stattfindenden „Zwischen Tür und Angel Gesprächen“ ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit und führen zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Zum Wohl des Kindes hilft dieser Austausch eventuellen Missverständnissen vorzubeugen, bzw. entgegen zu wirken. Gespräche verdeutlichen die Lebenssituation des Kindes und seinen Entwicklungsstand und unterstützen somit die Entwicklung des Kindes zu einer positiven Persönlichkeit. Intensivere Gespräche erfordern eine Terminabsprache. Dabei ist die Bildungsdokumentation eines jeden Kindes unter anderem die Grundlage zu Aussagen über den jeweiligen Entwicklungsstand.

Zweimal jährlich finden in den Kindergartengruppen Elternsprechtage statt, an welchen die Eltern, anhand der für jedes Kind angelegten Beobachtungsbögen = Bildungsdokumentation, über den Entwicklungsstand ihres Kindes und die erarbeiteten Förderziele informiert werden.

Der Tagesablauf in der Kita

Das Frühstück

Ein mitgebrachtes gesundes Frühstück wird ergänzt durch den zur Verfügung stehenden Obst- und Gemüsekorb, der wöchentlich im Wechsel von den Eltern gefüllt wird. Gemeinsam mit den Kindern wird täglich Obst und Gemüse frisch aufgeschnitten und angerichtet. Milch und Mineralwasser stehen als Getränke jeden Tag zur Auswahl, die Kinder unserer Marienkäfergruppe bekommen auch Tee gereicht. Das Frühstück wird je nach Eingewöhnung der neuen Kinder, abhängig von bestimmten Gruppensituationen individuell gestaltet. So kann das Frühstück am Vormittag sowohl als gemeinsames Frühstück zu einer bestimmten Zeit oder als freies Frühstück mit einer vom Kind gewählten Zeit stattfinden. Ebenso ist der Tisch auch als „Trinkstation“ eingerichtet, die Kinder können jederzeit auf ein Getränk zurückgreifen, sollten sich jedoch zum Trinken setzen, sich somit auch Zeit dafür nehmen und nicht die Hektik des Alltags vor die Bedürfnisse stellen.

Das Mittagessen

Je nach Alter und Entwicklungsstand des einzelnen Kindes wird das tägliche Mittagessen angeboten. Dabei ist sowohl die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung möglich, als auch das Erwärmen von Fertigmahlzeiten oder von zu Hause gekochtem Essen in Ausnahmefällen (Kleinstkinder oder ärztlich bescheinigte Allergien). Spätestens nach dem 2. Geburtstag, also im 3. Lebensjahr nehmen die Kinder an den Mahlzeiten teil, die die Einrichtung von einem Catering erhält, welcher sich unter anderem auf die Beköstigung von Kindern in Kitas spezialisiert hat. Nach erfolgter Eingewöhnungsphase wird in der Marienkäfer- und Zwergengruppe um ca. 11.30 Uhr gemeinsam gegessen, wobei die Kinder, die in dieser Zeit schlafen, ihr Essen dann vorher oder später gereicht bekommen. Die Kinder der anderen Gruppen beginnen um 12 Uhr mit dem Mittagessen. Ein frisch zubereitetes kindgerechtes Mittagessen wird täglich von einem Caterer in die Kita geliefert. Es werden abwechslungsreiche Gerichte, mit viel Gemüse oder Salat angeboten. Täglich wird ein Dessert gereicht. Entsprechend der Anzahl der anwesenden Kinder wird das Essen für die einzelnen Gruppen portioniert. Nach dem gemeinsamen Tischgebet essen die Kinder an liebevoll gedeckten Mittagstischen. Ruhig am Tisch sitzen, mit Messer und Gabel umgehen können und mit selbst gewählter Portionsgröße ein eigenes Sättigungsgefühl zu entwickeln, müssen viele Kinder noch lernen. Sowohl zum Frühstück, als auch zur Zwischenmahlzeit im Nachmittagsverlauf wird den Kindern Obst angeboten, welches die Eltern nach Absprache mit den Kolleginnen der Gruppe im Wechsel mitbringen.

Die Schlaf- und Ruhephasen

Auf Grund der unterschiedlichen Altersstruktur benötigen die Kinder auch individuelle Schlaf- und Ruhephasen. Die Schlafkinder werden zum Schlafen begleitet und in der Einschlafphase unterstützt, sodass andere im Raum schlafende Kinder nicht gestört werden. Kinder, die weniger Schlaf benötigen oder denen Ruhephasen ausreichen, werden verschiedenen Rückzugsmöglichkeiten angeboten.

Wickeln – Pflege – Sauberkeitserziehung

Bei allen Wickelkindern, besonders aber bei den U3 – Kindern, ist es erforderlich individuell auf die Pflegegewohnheiten der Kinder einzugehen und diese in der Kita fortzusetzen. Die Kinder werden alle regelmäßig am Tag gewickelt, dies schließt aber ein individuelles „Bedarfswickeln“ nicht aus. Die Erzieherinnen wechseln sich dabei bewusst ab. Schon in der Eingewöhnungsphase wird nicht nur eine Bezugsperson mit dem Kind vertraut gemacht. Alle Kolleginnen sind am Beziehungsaufbau gleichermaßen beteiligt. Die Kinder werden dabei unterstützt, je nach ihrem individuellen Entwicklungsstand, die natürlichen Bedürfnisse des Körpers zu spüren, sie irgendwann einmal zu kontrollieren, sodass auch der selbständige Toilettengang möglich ist. Damit sich ein Selbstverständnis zur Sauberkeit entwickelt, wird auch darauf geachtet, regelmäßig und angemessen am jeweiligen Bedarf, das Händewaschen mit Seife zu üben.

Förderkreis der KiTa

Ohne Förderkreis..

…keine Wasserspielstelle
…keine Tablets für die Portfolioarbeit
…keine Unterstützung durch unsere FSJler
…keine Turnhallenrenovierung uvm.

Sichern Sie mit Ihrem Beitrag den Förderkreis

Der Förderkreis ist selbstlos tätig und verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele. Die Mittel, die durch den Förderkreis entstehen, stehen der Kindertagesstätte St. Cornelius Heumar zu 100 % zur Verfügung.
Wir als Förderkreis unterstützen die Belange der Einrichtung mit finanziellen Mitteln, um die pädagogische Arbeit zu fördern.

Warum braucht es einen Förderkreis in der Kita? Warum braucht die KiTa Sie als Förderer?

Vielen Kindertagesstätten, so auch der KiTa St. Cornelius fehlen die finanziellen Eigenmittel, um größere Investitionen zu tätigen. Der Umbau der Turnhalle, die Erweiterung des Außengeländes, Spielgeräte sind teuer. Auch wird bei uns großer Wert auf eine gute Ernährung der Kinder mit hochwertigen Lebensmitteln gelegt – das alles hat seinen Preis.

Wir konnten nicht nur das Betreuungs- und Bildungsangebot für die Kinder verbessern, sondern können auch Kinder aus einkommensschwachen Haushalten unterstützen, zum Beispiel durch Zuschüsse zum nächsten Ausflug.

Der Förderkreis macht es möglich, Projekte umzusetzen, die ohne ihn nicht umsetzbar wären. Zu den wichtigsten Aufgaben des Förderkreis gehört die Organisation von Spendenaktionen und wohltätigen Veranstaltungen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Weihnachtsbasar in der Kita
  • Kuchenverkauf
  • Sportfeste
  • Regelmäßige Kita-Flohmärkte, auf denen Selbstgemachtes oder Ausrangiertes verkauft wird
  • Crowdfunding-Aktionen für Großprojekte ins Leben rufen

Hier geht es zu unserem Flyer: Förderkreis_Flyer_St.Cornelius

Werden Sie Mitglied im Förderkreis der KiTa oder unterstützen Sie uns mit Einmalspenden

  • Kontoinhaber: Bürgerstiftung St. Cornelius Heumar
  • Bank: Sparkasse KölnBonn
  • IBAN: DE86 3705 0198 1901 2224 38
  • BIC: COLSDE33XXX
  • Verwendungszweck: Spende (Wunsch zum Einsatz der Spende)
Paypal Förderkreis Bürgerstiftung St. Cornelius

Paypal-Name: info@buergerstiftung-heumar.de

Organisatorisches für unsere Eltern

Der Elternbeitrag wird entsprechend den Einkommenserklärungen und den daraus hervorgehenden Beitragssätzen vom Jugendamt eingefordert. Die Verpflegungskosten in Höhe von 70 € für alle Kinder sind an den Träger zu entrichten.

35-Stundenbetreuung: a) Montag bis Freitag 7.15 – 14.15 Uhr  b) Montag bis Freitag 8.00 – 15.00 Uhr

45-Stundenbetreuung: a) Montag bis Freitag 7.15 – 16.15 Uhr

Die Einrichtung kann zwischen 20-30 Tagen im Kindergartenjahr ganz oder teilweise schließen. Grundsätzlich ist die Kindertagesstätte in den Sommerferien für 3 Wochen geschlossen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr.

Der Alltag eines jeden Kindergartenkindes besteht aus einer Vielzahl von Erlebnissen, Ereignissen, Highlights und Events, die sich aus der pädagogischen Arbeit ergeben oder für die Kinder vom pädagogischen Fachpersonal geplant und durchgeführt werden. Einmal jährlich findet ein besonderes „Highlight“ für die Kolleginnen statt. Gemeinsam macht man sich auf den Weg, fernab vom Kindergartenalltag. Und das ist der Tag, an dem die Einrichtung wegen Betriebsausflug geschlossen ist.

Seit dem 01. August 2008 gilt in NRW das Kinderbildungsgesetz KiBiz, welches zwischenzeitlich mehrmals angepasst wurde. Dort sind die allgemeinen Grundsätze sowie Aufgaben und Ziele der Bildungsarbeit in der Kindertagespflege verankert. Die Förderung und Bildung der Kinder in den verschiedenen Bereichen entsprechend ihrer Entwicklung ist eine gesetzliche Grundlage und wird in unserer Einrichtung entsprechend umgesetzt.

Bildungsdokumentationen und Sprachentwicklungsdokumentationen geben Aufschluss über den jeweiligen Entwicklungsstand des einzelnen Kindes und dessen individuellen Förderzielen. Der regelmäßige Dialog findet in Elterngesprächen „zwischen Tür und Angel“ bei dringend erforderlichen Mitteilungen statt, ansonsten sind kurzfristig terminierte Elterngespräche und festgelegte Elternsprechtage unter anderem ein fester Bestandteil der Zusammenarbeit mit den Eltern. Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit sind, zusätzlich zur Förderung im religionspädagogischen Bereich, die Bereiche Bewegung, Spielen, Gestaltung, Kreativität, Medien, Sprache, Natur, Kultur, Wahrnehmung, Musik und viele mehr, womit jedem Kind die Möglichkeit zur individuellen Entwicklung seiner ganzheitlichen Fähigkeiten und seiner Sozialkompetenz gegeben wird. Konzeptionsrelevante Grundlagen Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) Zudem sind im SGB VIII (Sozialgesetzbuch) mit der gesetzlichen Grundlage das Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung und die Sicherungspflicht des Kindeswohls geregelt. Konzeptionsrelevante Grundlagen SGB VIII §§ 1, 8a, 22, 45

Am ersten Elternabend vor Beginn der Kindergartenzeit (Kennenlernabend) und auch wenn die Kindergartenzeit beginnt, erhalten die Eltern eine Menge Informationen. Das sind zum einen Gruppeninterne Infos, die zum reibungslosen Tagesablauf in der Gruppe verhelfen (Frühstück, Hausschuhe, Sportbekleidung……) Zum anderen erhalten die Eltern auch Infos, die auf die Einrichtung bezogen von großer Wichtigkeit sind; wie z.B. Einladungen zu Elternabenden und sonstigen Veranstaltungen, Aufrufe zur Mithilfe bei Festen und Feiern etc. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der Mitteilungen: – Briefe/ Einladungen in den „Postfächern“ der Kinder – meistens jedoch per Mail – Gruppeninterne Infos an der Infotafel der jeweiligen Gruppe – Elterninfos von Eltern für Eltern an der Pinwand links neben der Eingangstür – Infos und Themenbriefe, die alle betreffen an der großen Pinnwand gegenüber der Eingangstür.

Ein sorgfältig ausgefüllter Personalbogen ist für die Zusammenarbeit sehr wichtig. Die Information über vorliegende Erkrankungen, Allergien und Einschränkungen ist von unbedingter Notwendigkeit, damit Gesundheitsgefährdungen minimiert werden können. Des weiteren wird 2x jährlich eine aktuelle Telefonliste der Eltern (privat und dienstlich), sowie die Aktualität der Liste der Abholberechtigten Personen abgefragt. Sie enthält dann immer wichtige Notfall-Telefonnummern der Elternteile, sowie die verbindliche Angabe von Abholberechtigten Personen. Ganz besonders wichtig ist auch die sofortige Information in den Gruppen, wenn sich Rufnummern ändern, Abholberechtige Personen hinzukommen oder wegfallen, sowie neue Erkrankungen auftreten.

Mit ihrer Unterschrift, schon im Betreuungsvertrag, erklären die Eltern ihr Einverständnis mit den Ausführungen des Gesetzestextes und verpflichten sich, die geforderten Maßgaben und Maßnahmen einzuhalten. Wir weisen mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass wir in der Einrichtung keine Medikamente an die Kinder ausgeben und es nicht gestattet ist, den Kindern Medikamente in den Kindergartentaschen mit zu geben. Konzeption der Kindertagesstätte St. Cornelius, Moosweg 3, 51107 Köln Seite 12 12 Wir erwarten, dass nur gesunde Kinder in die Einrichtung kommen.

Zu Beginn der Kindergartenzeit muss das „Gelbe Untersuchungsheft einschließlich es Nachweises der Impfberatung“ vorgelegt werden (§ 26 SGB V). Sollte das Vorsorgeheft mit dem Impfberatungsnachweis nicht vorgelegt werden können oder keine kontinuierlichen Untersuchungen verzeichnet sein, so muss das Gesundheitsamt informiert werden (§ 10 Abs. 1 KiBiz ). Der Nachweis des Masernimfpschutzes muss zu Beginn der Kita-Zeit erbracht sein. Jährliche Vorsorgeuntersuchungen Das Gesundheitsamt führt einmal jährlich die zahnärztliche Untersuchung durch. Diese Untersuchung dient der Früherkennung von Zahnschäden, Kieferfehlstellungen und Erkrankungen im Mund- und Rachenraum, sowie der Risikobestimmung einer möglichen späteren Zahn- und Parodontalerkrankung. Zudem erklärt eine erfahrene Prophylaxeberaterin den Kindern die richtige Zahnpflege und eine zahngesunde Ernährungsweise.

Bei Erkrankung, Urlaub, Arztbesuch oder sonstiger Abwesenheit eines Kindes, bitten wir die Eltern, uns eine kurze telefonische Mitteilung zukommen zu lassen. Entsprechend dem Infektionsschutzgesetz und dem Betreuungsvertrag weisen wir die Eltern darauf hin, dass Kinder mit ansteckenden Erkrankungen zu Hause bleiben müssen und erst einen Tag, nachdem sie Symptomfrei sind, wieder in die Kindertagesstätte kommen dürfen.

Damit die Kinder in ihrer Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt sind, benötigen sie grundsätzlich robuste und bequeme Kleidung. Wechselwäsche sollte immer entsprechend der Jahreszeit in der passenden Größe in einer Tasche am Garderobenhaken zu finden sein, sofern sie nicht in die vorhandenen Kästchen über dem Garderobenhaken passt. Die Sportbekleidung wird ebenfalls in einem Beutel am Garderobenhaken aufgehängt. Ganzjährig benötigen die Kinder Regenhose, Regenjacke und Gummistiefel, damit sie bei jedem Wetter draußen aktiv sein können.

Die Eltern der Zwergengruppe (Gruppenform II) sprechen den Bedarf an Kleidung und sonstigen erforderlichen Dingen – wie Windeln etc. mit den Kolleginnen in der Gruppe ab.

Die Erzieherinnen dokumentieren in Stichworten entwicklungsrelevante Besonderheiten und Ereignisse, welche in eine halbjährlich zu erstellende Entwicklungsdokumentation übertragen und eingefügt werden. Diese dient dann auch als Grundlage für ausführliche Entwicklungsgespräche. Seit vielen Jahren erstellen wir die Entwicklungsdokumentation mit der Dokumentationsmappe: „kompetent beobachten (Herder)“. Beim Übergang von der Marienkäfer- und Zwergengruppe in eine Kindergartengruppe wird die bis dahin erstellte Dokumentation an die jeweiligen Kolleginnen übergeben.

Die Eingewöhnungsphase neuer Kindergartenkinder wird individuell gestaltet und entsprechend dem Bindungsanbahnungsprozess mit den Eltern und dem Kind abgesprochen. Auf einen besonders schonungsvollen und intensiven Übergang in den Kindergarten wird in den Gruppen geachtet, denen U3- Kinder anvertraut werden. Ein über 4-6 Wochen andauerndes Eingewöhnungsmodell bietet die Möglichkeit, mit Eltern und Kindern intensiv in Kontakt zu kommen und vor allem die Beziehung zum Kind mit Begleitung der Eltern aufzubauen. Es unterstützt die Entwicklung der erforderlichen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern in der gesamten Kindergartenzeit. In der Eingewöhnungszeit und oft auch darüber hinaus benötigen die Kinder meist ein Übergangsobjekt – Kuscheltier, Schmusetuch …, welches sie in der neuen Umgebung mit all ihren Herausforderungen begleitet und sowohl Trost als auch Zuflucht gibt. Dies muss dann auch das Kind begleiten und überall dabei sein, solange wie es vom Kind benötigt wird. Detaillierte Informationen der Eltern zu Vorlieben ihres Kindes, zu Besonderheiten in der Entwicklung und zu Ritualen im Tagesablauf sind ebenso wichtig, wie Schlafgewohnheiten und vor allem Erkrankungen des Kindes und das nicht nur in der Eingewöhnungsphase, sondern weiterhin auch fortlaufend. Damit dem Kind eine sichere und stabile Eingewöhnungszeit ermöglicht wird, ist eine unbedingte Anlehnung an dieses Modell erforderlich. Das muss vor allem von den Eltern berücksichtigt werden, bei denen der zeitgleiche Wiedereinstieg ins Berufsleben geplant ist. Die Erreichbarkeit eines Elternteiles ist für die schonungsvolle Eingewöhnungszeit und vertrauensvolle Beziehungsanbahnung zwingend erforderlich.

In der Eingewöhnungsphase werden die Bring- und Abholzeiten individuell geregelt. Danach ist es erforderlich die vereinbarten Zeiten unbedingt einzuhalten. Dies gehört auch zu den Strukturen, die den geregelten Tagesablauf sicherstellen. Ausnahmen, die sich durch wichtige Termine ergeben z.B. Arztbesuche, sollten mit den Kolleginnen der Gruppe persönlich abgesprochen werden, damit sie auf diese Situation entsprechend eingehen können. Bei kurzfristig entstehenden Ausnahmefällen ist die telefonische Mitteilung erwünscht. Unsere Kinder sollten bis spätestens 9 Uhr in der Einrichtung sein. Damit auch ein sicheres Spiel im Flurbereich gewährleistet ist und die Kinder vor Zugriffen von außen geschützt sind, ist die Haustür immer geschlossen. Bei dringendem Gesprächsbedarf werden die Eltern gebeten, Termine abzusprechen oder morgens entsprechend früher zu kommen. Gespräche um kurz vor neun Uhr oder später beginnen zu wollen, verkürzt die wertvolle Spielzeit der Kinder. Bei der Übergabe des jüngeren Kindes sollte am Morgen kurz ausgetauscht werden, ob das Kind gut geschlafen hat, besonders früh wach war, etc.….. Nur so kann auch im Tagesablauf auf die Bedürfnisse des Kindes eingegangen werden. Ebenso erhalten die Eltern beim Abholen die Mitteilungen zu Besonderheiten im Verlauf des Kindergartentages. Auch Anliegen von Erziehern und Eltern in Bezug auf die Entwicklung und das körperliche Befinden des Kindes werden regelmäßig ausgetauscht und besprochen.

Die erarbeitete Konzeption muss entsprechend den Gegebenheiten und Ansprüchen reflektiert und evaluiert werden. Aus diesem Grund finden regelmäßig 2 Konzeptionstage im Kindergartenjahr statt, an welchen wir gemeinsam die Aktualität der Konzeption überprüfen und ggf. anpassen.

Regelmäßig werden in einer Dienstbesprechung im Kleinteam mit jeweils einer Kollegin aus jeder Gruppe die pädagogische Arbeit betreffende Themen erarbeitet. Termine werden festgelegt oder inhaltlich geplant, ebenso wie Projekte, Feste, Feiern und alle mit dem Ablauf des Tages zusammenhängenden Themen besprochen. Einmal monatlich nach Dienstende und zusätzlich an 2 Konzeptionstagen im jeweiligen Kindergartenjahr finden auch Dienstbesprechungen mit allen Kolleginnen statt. Eine ständige Reflektion über bestimmte Teile der Konzeption und Erstellung sowie Überprüfung von Regeln und die damit verbundene Evaluation, die das Zusammenleben aller erleichtern, sind ein großer Bestandteil vieler Dienstbesprechungen. Zudem hat das Team jeder Gruppe einmal wöchentlich eine gemeinsame Planungs- und Vorbereitungszeit.

Alle Kolleginnen nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, welche unter anderem der Diözesan-Caritasverband in sehr vielfältiger Weise anbietet. Diese Fortbildungen sind speziell für Kollegen/ Kolleginnen der Kindertagesstätten ausgearbeitet und erweitern die Kompetenz in den verschiedensten Bildungsbereichen.

Die Einrichtung liegt im Zuständigkeitsbereich des Bezirksjugendamtes Kalk. Dort werden die Mitteilungen über An- und Abmeldungen von Kindern bearbeitet. Die Aufgabe des Amtes ist es dann, die Elternbeiträge entsprechend den Einkommenserklärungen und den daraus hervorgehenden Beitragssätzen einzufordern.

Unsere enge Kooperation mit allen am Entwicklungsprozess Beteiligten wirkt sich immer positiv auf die Entwicklung des Kindes aus. Bei Entwicklungsverzögerungen, partiellen Wahrnehmungsauffälligkeiten, Beeinträchtigungen im motorischen Bereich, sowie bei vielen anderen Auffälligkeitsmustern, empfehlen wir die professionellen Beratungs- und Therapieangebote des Frühförderzentrums in KölnKalk, sodass Eltern auf Grund unserer Beobachtungen die beratende Hilfe eines Therapeuten in Anspruch nehmen (Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie etc. ) und diese sich mit der jeweiligen Kollegin in der Gruppe des betreffenden Kindes austauschen.

Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung Rolshover Straße 11 51105 Köln Tel.: 0221-27805-0 Uns bekannte Therapeuten sind: Frau van Deven 0221-27805-0 Frau Spitz 0221-2780511

Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Friedrich-Ebert-Ufer 54, 51143 Köln Die für uns zuständige Beraterin ist Franziska Hock – 02203/52636 – info@efl-porz.de – www.efl-porz.de

Unsere pädagogische Arbeit wird auch durch eine Mitarbeiterin einer logopädischen Praxis erweitert, die in unserer Einrichtung Sprachtherapie anbietet, für Kinder, die die entsprechenden Auflagen erfüllen.

Durch die Festlegung klarer Zuständigkeiten soll verhindert werden, dass an Übergangsstellen von Aufsichtspflichtigen Bereichen für die Kinder unserer Einrichtung Gefährdungssituationen entstehen. Die Aufsichtspflicht auf dem Weg zur Einrichtung haben die Eltern als Personensorgeberechtigte. Mit der persönlichen Übergabe des Kindes an eine Erzieherin in der Einrichtung, beginnt für die Mitarbeiterinnen die Aufsichtspflicht. Generell endet die Aufsichtspflicht mit der Übergabe des Kindes an die Eltern und tritt auch nicht wieder ein, wenn das Kind nach der Übergabe unbeaufsichtigt im Kindergarten oder auf dem Kindergartengelände spielt. Eltern können auch Personen beauftragen, die zur Abholung berechtigt sind. Handelt es sich bei diesen um minderjährige (Geschwister-)Kinder, soll sich die jeweilige Kollegin von der Eignung überzeugen, damit ein gefahrloser Heimweg möglich ist. An dieser Stelle ist im Gesetz keine klare Aussage getroffen und das Risiko der nicht richtigen Einschätzung steht nun oftmals als unlösbar da. Auch die Gefahr von gewalttätigen Übergriffen auf Kinder muss täglich bedacht werden. Deshalb ist in unserem Team in Absprache mit dem Träger und dem Elternbeirat die Entscheidung getroffen worden, dass unsere Kindergartenkinder von volljährigen Personen abgeholt werden müssen. Die Eltern müssen diese der Einrichtung schriftlich benennen. Zudem sind an Festen und Feiern in der Einrichtung Eltern grundsätzlich aufsichtspflichtig

Die enge Kooperation mit allen am Entwicklungsprozess Beteiligten wirkt sich immer positiv auf die Entwicklung des Kindes aus. Das kann die Empfehlung sein, dass Eltern auf Grund unserer Beobachtungen die beratende Hilfe eines Therapeuten in Anspruch nehmen (Krankengymnastik, Ergotherapie) und diese sich mit der jeweiligen Kollegin in der Gruppe des betreffenden Kindes austauschen. Darüber hinaus stellen wir auch Kontakte zu den Kollegen der integrativen Einrichtung und Therapeuten her, damit bei vermuteten Entwicklungsverzögerungen möglichst schnell Rat eingeholt werden kann. Unsere pädagogische Arbeit wird auch durch eine Mitarbeiterin einer logopädischen Praxis erweitert, die in unserer Einrichtung Sprachtherapie anbietet, für Kinder, die dies entsprechend ärztlich verordnet bekommen haben.

In regelmäßig stattfindenden Kooperationstreffen mit Vertretern der 2 örtlichen Grundschulen und Vertretern der Kindertagesstätten im Stadtteil werden Arbeitshilfen für die gemeinsame Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule erstellt. Durch die Abstimmung der pädagogischen Konzepte und Programme soll den Kindern die Übergangsphase erleichtert werden.

Konzept der Vermittlung von Familien zur Erziehungs-/Familienberatung und wie der Beratungsprozess begleitet wird

Es ist erforderlich, den Bildungs- und Entwicklungsprozess eines Kindes so genau wie möglich zu dokumentieren, damit die jeweiligen unterschiedlichen Voraussetzungen differenzierten Beratungsangeboten möglichst passend zugeordnet werden können. Mit der konkreten Benennung eines Hilfsangebotes oder sogar mit der Vermittlung des Erstkontaktes wird den Familien eine große Unterstützung gegeben.

Der Elternbeitrag wird entsprechend den Einkommenserklärungen und den daraus hervorgehenden Beitragssätzen vom Jugendamt eingefordert. Die Verpflegungskosten in Höhe von 25 € für die U3-Kinder bzw. 70 € für alle anderen Kinder sind an den Träger zu entrichten.

35-Stundenbetreuung: Montag bis Freitag 7.00 – 14.00 Uhr

45-Stundenbetreuung: a) Montag bis Freitag 7.00 – 16.00 Uhr b) Montag bis Freitag 7.30 – 16.30 Uhr

Die Einrichtung kann zwischen 20-30 Tagen im Kindergartenjahr ganz oder teilweise schließen. Grundsätzlich ist die Kindertagesstätte in den Sommerferien für 3 Wochen geschlossen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr.

Der Alltag eines jeden Kindergartenkindes besteht aus einer Vielzahl von Erlebnissen, Ereignissen, Highlights und Events, die sich aus der pädagogischen Arbeit ergeben oder für die Kinder vom pädagogischen Fachpersonal geplant und durchgeführt werden. Einmal jährlich findet ein besonderes „Highlight“ für die Kolleginnen statt. Gemeinsam macht man sich auf den Weg, fernab vom Kindergartenalltag. Und das ist der Tag, an dem die Einrichtung wegen Betriebsausflug geschlossen ist.

Seit dem 01. August 2008 gilt in NRW das Kinderbildungsgesetz KiBiz, welches zwischenzeitlich mehrmals angepasst wurde. Dort sind die allgemeinen Grundsätze sowie Aufgaben und Ziele der Bildungsarbeit in der Kindertagespflege verankert. Die Förderung und Bildung der Kinder in den verschiedenen Bereichen entsprechend ihrer Entwicklung ist eine gesetzliche Grundlage und wird in unserer Einrichtung entsprechend umgesetzt.

Bildungsdokumentationen und Sprachentwicklungsdokumentationen geben Aufschluss über den jeweiligen Entwicklungsstand des einzelnen Kindes und dessen individuellen Förderzielen. Der regelmäßige Dialog findet in Elterngesprächen „zwischen Tür und Angel“ bei dringend erforderlichen Mitteilungen statt, ansonsten sind kurzfristig terminierte Elterngespräche und festgelegte Elternsprechtage unter anderem ein fester Bestandteil der Zusammenarbeit mit den Eltern. Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit sind, zusätzlich zur Förderung im religionspädagogischen Bereich, die Bereiche Bewegung, Spielen, Gestaltung, Kreativität, Medien, Sprache, Natur, Kultur, Wahrnehmung, Musik und viele mehr, womit jedem Kind die Möglichkeit zur individuellen Entwicklung seiner ganzheitlichen Fähigkeiten und seiner Sozialkompetenz gegeben wird. Konzeptionsrelevante Grundlagen Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) Zudem sind im SGB VIII (Sozialgesetzbuch) mit der gesetzlichen Grundlage das Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung und die Sicherungspflicht des Kindeswohls geregelt. Konzeptionsrelevante Grundlagen SGB VIII §§ 1, 8a, 22, 45

Am ersten Elternabend vor Beginn der Kindergartenzeit (Kennenlernabend) und auch wenn die Kindergartenzeit beginnt, erhalten die Eltern eine Menge Informationen. Das sind zum einen Gruppeninterne Infos, die zum reibungslosen Tagesablauf in der Gruppe verhelfen (Frühstück, Hausschuhe, Sportbekleidung……) Zum anderen erhalten die Eltern auch Infos, die auf die Einrichtung bezogen von großer Wichtigkeit sind; wie z.B. Einladungen zu Elternabenden und sonstigen Veranstaltungen, Aufrufe zur Mithilfe bei Festen und Feiern etc. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der Mitteilungen: – Briefe/ Einladungen in den „Postfächern“ der Kinder – meistens jedoch per Mail – Gruppeninterne Infos an der Infotafel der jeweiligen Gruppe – Elterninfos von Eltern für Eltern an der Pinwand links neben der Eingangstür – Infos und Themenbriefe, die alle betreffen an der großen Pinnwand gegenüber der Eingangstür.

Ein sorgfältig ausgefüllter Personalbogen ist für die Zusammenarbeit sehr wichtig. Die Information über vorliegende Erkrankungen, Allergien und Einschränkungen ist von unbedingter Notwendigkeit, damit Gesundheitsgefährdungen minimiert werden können. Des weiteren wird 2x jährlich eine aktuelle Telefonliste der Eltern (privat und dienstlich), sowie die Aktualität der Liste der Abholberechtigten Personen abgefragt. Sie enthält dann immer wichtige Notfall-Telefonnummern der Elternteile, sowie die verbindliche Angabe von Abholberechtigten Personen. Ganz besonders wichtig ist auch die sofortige Information in den Gruppen, wenn sich Rufnummern ändern, Abholberechtige Personen hinzukommen oder wegfallen, sowie neue Erkrankungen auftreten.

Mit ihrer Unterschrift, schon im Betreuungsvertrag, erklären die Eltern ihr Einverständnis mit den Ausführungen des Gesetzestextes und verpflichten sich, die geforderten Maßgaben und Maßnahmen einzuhalten. Wir weisen mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass wir in der Einrichtung keine Medikamente an die Kinder ausgeben und es nicht gestattet ist, den Kindern Medikamente in den Kindergartentaschen mit zu geben. Konzeption der Kindertagesstätte St. Cornelius, Moosweg 3, 51107 Köln Seite 12 12 Wir erwarten, dass nur gesunde Kinder in die Einrichtung kommen.

Zu Beginn der Kindergartenzeit muss das „Gelbe Untersuchungsheft einschließlich es Nachweises der Impfberatung“ vorgelegt werden (§ 26 SGB V). Sollte das Vorsorgeheft mit dem Impfberatungsnachweis nicht vorgelegt werden können oder keine kontinuierlichen Untersuchungen verzeichnet sein, so muss das Gesundheitsamt informiert werden (§ 10 Abs. 1 KiBiz ). Der Nachweis des Masernimfpschutzes muss zu Beginn der Kita-Zeit erbracht sein. Jährliche Vorsorgeuntersuchungen Das Gesundheitsamt führt einmal jährlich die zahnärztliche Untersuchung durch. Diese Untersuchung dient der Früherkennung von Zahnschäden, Kieferfehlstellungen und Erkrankungen im Mund- und Rachenraum, sowie der Risikobestimmung einer möglichen späteren Zahn- und Parodontalerkrankung. Zudem erklärt eine erfahrene Prophylaxeberaterin den Kindern die richtige Zahnpflege und eine zahngesunde Ernährungsweise.

Bei Erkrankung, Urlaub, Arztbesuch oder sonstiger Abwesenheit eines Kindes, bitten wir die Eltern, uns eine kurze telefonische Mitteilung zukommen zu lassen. Entsprechend dem Infektionsschutzgesetz und dem Betreuungsvertrag weisen wir die Eltern darauf hin, dass Kinder mit ansteckenden Erkrankungen zu Hause bleiben müssen und erst einen Tag, nachdem sie Symptomfrei sind, wieder in die Kindertagesstätte kommen dürfen.

Damit die Kinder in ihrer Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt sind, benötigen sie grundsätzlich robuste und bequeme Kleidung. Wechselwäsche sollte immer entsprechend der Jahreszeit in der passenden Größe in einer Tasche am Garderobenhaken zu finden sein, sofern sie nicht in die vorhandenen Kästchen über dem Garderobenhaken passt. Die Sportbekleidung wird ebenfalls in einem Beutel am Garderobenhaken aufgehängt. Ganzjährig benötigen die Kinder Regenhose, Regenjacke und Gummistiefel, damit sie bei jedem Wetter draußen aktiv sein können.

Die Eltern der Zwergengruppe (Gruppenform II) sprechen den Bedarf an Kleidung und sonstigen erforderlichen Dingen – wie Windeln etc. mit den Kolleginnen in der Gruppe ab.

Die Eingewöhnungsphase neuer Kindergartenkinder wird individuell gestaltet und entsprechend dem Bindungsanbahnungsprozess mit den Eltern und dem Kind abgesprochen. Auf einen besonders schonungsvollen und intensiven Übergang in den Kindergarten wird in den Gruppen geachtet, denen U3- Kinder anvertraut werden. Ein über 4-6 Wochen andauerndes Eingewöhnungsmodell bietet die Möglichkeit, mit Eltern und Kindern intensiv in Kontakt zu kommen und vor allem die Beziehung zum Kind mit Begleitung der Eltern aufzubauen. Es unterstützt die Entwicklung der erforderlichen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern in der gesamten Kindergartenzeit. In der Eingewöhnungszeit und oft auch darüber hinaus benötigen die Kinder meist ein Übergangsobjekt – Kuscheltier, Schmusetuch …, welches sie in der neuen Umgebung mit all ihren Herausforderungen begleitet und sowohl Trost als auch Zuflucht gibt. Dies muss dann auch das Kind begleiten und überall dabei sein, solange wie es vom Kind benötigt wird. Detaillierte Informationen der Eltern zu Vorlieben ihres Kindes, zu Besonderheiten in der Entwicklung und zu Ritualen im Tagesablauf sind ebenso wichtig, wie Schlafgewohnheiten und vor allem Erkrankungen des Kindes und das nicht nur in der Eingewöhnungsphase, sondern weiterhin auch fortlaufend. Damit dem Kind eine sichere und stabile Eingewöhnungszeit ermöglicht wird, ist eine unbedingte Anlehnung an dieses Modell erforderlich. Das muss vor allem von den Eltern berücksichtigt werden, bei denen der zeitgleiche Wiedereinstieg ins Berufsleben geplant ist. Die Erreichbarkeit eines Elternteiles ist für die schonungsvolle Eingewöhnungszeit und vertrauensvolle Beziehungsanbahnung zwingend erforderlich.

In der Eingewöhnungsphase werden die Bring- und Abholzeiten individuell geregelt. Danach ist es erforderlich die vereinbarten Zeiten unbedingt einzuhalten. Dies gehört auch zu den Strukturen, die den geregelten Tagesablauf sicherstellen. Ausnahmen, die sich durch wichtige Termine ergeben z.B. Arztbesuche, sollten mit den Kolleginnen der Gruppe persönlich abgesprochen werden, damit sie auf diese Situation entsprechend eingehen können. Bei kurzfristig entstehenden Ausnahmefällen ist die telefonische Mitteilung erwünscht. Unsere Kinder sollten bis spätestens 9 Uhr in der Einrichtung sein. Damit auch ein sicheres Spiel im Flurbereich gewährleistet ist und die Kinder vor Zugriffen von außen geschützt sind, ist die Haustür immer geschlossen. Bei dringendem Gesprächsbedarf werden die Eltern gebeten, Termine abzusprechen oder morgens entsprechend früher zu kommen. Gespräche um kurz vor neun Uhr oder später beginnen zu wollen, verkürzt die wertvolle Spielzeit der Kinder. Bei der Übergabe des jüngeren Kindes sollte am Morgen kurz ausgetauscht werden, ob das Kind gut geschlafen hat, besonders früh wach war, etc.….. Nur so kann auch im Tagesablauf auf die Bedürfnisse des Kindes eingegangen werden. Ebenso erhalten die Eltern beim Abholen die Mitteilungen zu Besonderheiten im Verlauf des Kindergartentages. Auch Anliegen von Erziehern und Eltern in Bezug auf die Entwicklung und das körperliche Befinden des Kindes werden regelmäßig ausgetauscht und besprochen.

Die erarbeitete Konzeption muss entsprechend den Gegebenheiten und Ansprüchen reflektiert und evaluiert werden. Aus diesem Grund finden regelmäßig 2 Konzeptionstage im Kindergartenjahr statt, an welchen wir gemeinsam die Aktualität der Konzeption überprüfen und ggf. anpassen.

Regelmäßig werden in einer Dienstbesprechung im Kleinteam mit jeweils einer Kollegin aus jeder Gruppe die pädagogische Arbeit betreffende Themen erarbeitet. Termine werden festgelegt oder inhaltlich geplant, ebenso wie Projekte, Feste, Feiern und alle mit dem Ablauf des Tages zusammenhängenden Themen besprochen. Einmal monatlich nach Dienstende und zusätzlich an 2 Konzeptionstagen im jeweiligen Kindergartenjahr finden auch Dienstbesprechungen mit allen Kolleginnen statt. Eine ständige Reflektion über bestimmte Teile der Konzeption und Erstellung sowie Überprüfung von Regeln und die damit verbundene Evaluation, die das Zusammenleben aller erleichtern, sind ein großer Bestandteil vieler Dienstbesprechungen. Zudem hat das Team jeder Gruppe einmal wöchentlich eine gemeinsame Planungs- und Vorbereitungszeit.

Alle Kolleginnen nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, welche unter anderem der Diözesan-Caritasverband in sehr vielfältiger Weise anbietet. Diese Fortbildungen sind speziell für Kollegen/ Kolleginnen der Kindertagesstätten ausgearbeitet und erweitern die Kompetenz in den verschiedensten Bildungsbereichen.

Die Einrichtung liegt im Zuständigkeitsbereich des Bezirksjugendamtes Kalk. Dort werden die Mitteilungen über An- und Abmeldungen von Kindern bearbeitet. Die Aufgabe des Amtes ist es dann, die Elternbeiträge entsprechend den Einkommenserklärungen und den daraus hervorgehenden Beitragssätzen einzufordern.

Die enge Kooperation mit allen am Entwicklungsprozess Beteiligten wirkt sich immer positiv auf die Entwicklung des Kindes aus. Bei Entwicklungsverzögerungen, partiellen Wahrnehmungsauffälligkeiten, Beeinträchtigungen im motorischen Bereich, sowie bei vielen anderen Auffälligkeitsmustern, empfehlen wir die professionellen Beratungs- und Therapieangebote des Frühförderzentrums in KölnKalk, sodass Eltern auf Grund unserer Beobachtungen die beratende Hilfe eines Therapeuten in Anspruch nehmen (Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie etc. ) und diese sich mit der jeweiligen Kollegin in der Gruppe des betreffenden Kindes austauschen.

Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung Rolshover Straße 11 51105 Köln Tel.: 0221-27805-0 Uns bekannte Therapeuten sind: Frau van Deven 0221-27805-0 Frau Spitz 0221-2780511

Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Friedrich-Ebert-Ufer 54, 51143 Köln Die für uns zuständige Beraterin ist Franziska Hock – 02203/52636 – info@efl-porz.de – www.efl-porz.de

Unsere pädagogische Arbeit wird auch durch eine Mitarbeiterin einer logopädischen Praxis erweitert, die in unserer Einrichtung Sprachtherapie anbietet, für Kinder, die dies entsprechend ärztlich verordnet bekommen haben. Gespräche mit Eltern und Mitarbeiterinnen in denen unterstützende Maßnahmen besprochen werden, bedeuten schnellere Erfolge für die jeweiligen Kinder. Zudem wird eine Auffälligkeit, die eine Behandlung erfordert, schneller bemerkt und diagnostiziert. Ebenso können wir auch auf eine im Ort ansässige Logopädin verweisen.

Sprachtherapie in Kita St. Cornelius über Praxis Passon- Kolb Bergische Landstraße 42 51375 Leverkusen Schlehbusch Tel.: 0214-5005910 Sprachtherapie im Stadtteil Frau Ruth Reudenbach Rösrather Straße 688 b 51107 Köln Tel.: 0221-866911

Durch die Festlegung klarer Zuständigkeiten soll verhindert werden, dass an Übergangsstellen von Aufsichtspflichtigen Bereichen für die Kinder unserer Einrichtung Gefährdungssituationen entstehen. Die Aufsichtspflicht auf dem Weg zur Einrichtung haben die Eltern als Personensorgeberechtigte. Mit der persönlichen Übergabe des Kindes an eine Erzieherin in der Einrichtung, beginnt für die Mitarbeiterinnen die Aufsichtspflicht. Generell endet die Aufsichtspflicht mit der Übergabe des Kindes an die Eltern und tritt auch nicht wieder ein, wenn das Kind nach der Übergabe unbeaufsichtigt im Kindergarten oder auf dem Kindergartengelände spielt. Eltern können auch Personen beauftragen, die zur Abholung berechtigt sind. Handelt es sich bei diesen um minderjährige (Geschwister-)Kinder, soll sich die jeweilige Kollegin von der Eignung überzeugen, damit ein gefahrloser Heimweg möglich ist. An dieser Stelle ist im Gesetz keine klare Aussage getroffen und das Risiko der nicht richtigen Einschätzung steht nun oftmals als unlösbar da. Auch die Gefahr von gewalttätigen Übergriffen auf Kinder muss täglich bedacht werden. Deshalb ist in unserem Team in Absprache mit dem Träger und dem Elternbeirat die Entscheidung getroffen worden, dass unsere Kindergartenkinder von volljährigen Personen abgeholt werden müssen. Die Eltern müssen diese der Einrichtung schriftlich benennen. Zudem sind an Festen und Feiern in der Einrichtung Eltern grundsätzlich aufsichtspflichtig

Die Erzieherinnen dokumentieren in Stichworten entwicklungsrelevante Besonderheiten und Ereignisse, welche in eine halbjährlich zu erstellende Entwicklungsdokumentation übertragen und eingefügt werden. Diese dient dann auch als Grundlage für ausführliche Entwicklungsgespräche. Seit vielen Jahren erstellen wir die Entwicklungsdokumentation mit der Dokumentationsmappe: „kompetent beobachten (Herder)“. Beim Übergang von der Marienkäfer- und Zwergengruppe in eine Kindergartengruppe wird die bis dahin erstellte Dokumentation an die jeweiligen Kolleginnen übergeben.

Die enge Kooperation mit allen am Entwicklungsprozess Beteiligten wirkt sich immer positiv auf die Entwicklung des Kindes aus. Das kann die Empfehlung sein, dass Eltern auf Grund unserer Beobachtungen die beratende Hilfe eines Therapeuten in Anspruch nehmen (Krankengymnastik, Ergotherapie) und diese sich mit der jeweiligen Kollegin in der Gruppe des betreffenden Kindes austauschen. Darüber hinaus stellen wir auch Kontakte zu den Kollegen der integrativen Einrichtung und Therapeuten her, damit bei vermuteten Entwicklungsverzögerungen möglichst schnell Rat eingeholt werden kann. Unsere pädagogische Arbeit wird auch durch eine Mitarbeiterin einer logopädischen Praxis erweitert, die in unserer Einrichtung Sprachtherapie anbietet, für Kinder, die dies entsprechend ärztlich verordnet bekommen haben.

In regelmäßig stattfindenden Kooperationstreffen mit Vertretern der 2 örtlichen Grundschulen und Vertretern der Kindertagesstätten im Stadtteil werden Arbeitshilfen für die gemeinsame Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule erstellt. Durch die Abstimmung der pädagogischen Konzepte und Programme soll den Kindern die Übergangsphase erleichtert werden.

Konzept der Vermittlung von Familien zur Erziehungs-/Familienberatung und wie der Beratungsprozess begleitet wird

Es ist erforderlich, den Bildungs- und Entwicklungsprozess eines Kindes so genau wie möglich zu dokumentieren, damit die jeweiligen unterschiedlichen Voraussetzungen differenzierten Beratungsangeboten möglichst passend zugeordnet werden können. Mit der konkreten Benennung eines Hilfsangebotes oder sogar mit der Vermittlung des Erstkontaktes wird den Familien eine große Unterstützung gegeben.

Organisatorisches

Betreuungs- und Verpflegungskosten

Der Elternbeitrag wird entsprechend den Einkommenserklärungen und den daraus hervorgehenden Beitragssätzen vom Jugendamt eingefordert. Die Verpflegungskosten in Höhe von 25 € für die U3-Kinder bzw. 70 € für alle anderen Kinder sind an den Träger zu entrichten.

Öffnungszeiten

35-Stundenbetreuung: a) Montag bis Freitag 7.15 – 14.15 Uhr  b) Montag bis Freitag 8.00 – 15.00 Uhr

45-Stundenbetreuung: a) Montag bis Freitag 7.15 – 16.15 Uhr

Urlaubs- Schließungszeiten

Die Einrichtung kann zwischen 20-30 Tagen im Kindergartenjahr ganz oder teilweise schließen. Grundsätzlich ist die Kindertagesstätte in den Sommerferien für 3 Wochen geschlossen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr.

Betriebsausflug

Der Alltag eines jeden Kindergartenkindes besteht aus einer Vielzahl von Erlebnissen, Ereignissen, Highlights und Events, die sich aus der pädagogischen Arbeit ergeben oder für die Kinder vom pädagogischen Fachpersonal geplant und durchgeführt werden. Einmal jährlich findet ein besonderes „Highlight“ für die Kolleginnen statt. Gemeinsam macht man sich auf den Weg, fernab vom Kindergartenalltag. Und das ist der Tag, an dem die Einrichtung wegen Betriebsausflug geschlossen ist.

Gesetzlicher Auftrag – Der Bildungsauftrag

Seit dem 01. August 2008 gilt in NRW das Kinderbildungsgesetz KiBiz, welches zwischenzeitlich mehrmals angepasst wurde. Dort sind die allgemeinen Grundsätze sowie Aufgaben und Ziele der Bildungsarbeit in der Kindertagespflege verankert. Die Förderung und Bildung der Kinder in den verschiedenen Bereichen entsprechend ihrer Entwicklung ist eine gesetzliche Grundlage und wird in unserer Einrichtung entsprechend umgesetzt.

Bildungsdokumentationen und Sprachentwicklungsdokumentationen geben Aufschluss über den jeweiligen Entwicklungsstand des einzelnen Kindes und dessen individuellen Förderzielen. Der regelmäßige Dialog findet in Elterngesprächen „zwischen Tür und Angel“ bei dringend erforderlichen Mitteilungen statt, ansonsten sind kurzfristig terminierte Elterngespräche und festgelegte Elternsprechtage unter anderem ein fester Bestandteil der Zusammenarbeit mit den Eltern. Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit sind, zusätzlich zur Förderung im religionspädagogischen Bereich, die Bereiche Bewegung, Spielen, Gestaltung, Kreativität, Medien, Sprache, Natur, Kultur, Wahrnehmung, Musik und viele mehr, womit jedem Kind die Möglichkeit zur individuellen Entwicklung seiner ganzheitlichen Fähigkeiten und seiner Sozialkompetenz gegeben wird. Konzeptionsrelevante Grundlagen Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) Zudem sind im SGB VIII (Sozialgesetzbuch) mit der gesetzlichen Grundlage das Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung und die Sicherungspflicht des Kindeswohls geregelt. Konzeptionsrelevante Grundlagen SGB VIII §§ 1, 8a, 22, 45

Eltern – Informationen vor der Kindergartenzeit

Am ersten Elternabend vor Beginn der Kindergartenzeit (Kennenlernabend) und auch wenn die Kindergartenzeit beginnt, erhalten die Eltern eine Menge Informationen. Das sind zum einen Gruppeninterne Infos, die zum reibungslosen Tagesablauf in der Gruppe verhelfen (Frühstück, Hausschuhe, Sportbekleidung……) Zum anderen erhalten die Eltern auch Infos, die auf die Einrichtung bezogen von großer Wichtigkeit sind; wie z.B. Einladungen zu Elternabenden und sonstigen Veranstaltungen, Aufrufe zur Mithilfe bei Festen und Feiern etc. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der Mitteilungen: – Briefe/ Einladungen in den „Postfächern“ der Kinder – meistens jedoch per Mail – Gruppeninterne Infos an der Infotafel der jeweiligen Gruppe – Elterninfos von Eltern für Eltern an der Pinwand links neben der Eingangstür – Infos und Themenbriefe, die alle betreffen an der großen Pinnwand gegenüber der Eingangstür.

Personalbogen

Ein sorgfältig ausgefüllter Personalbogen ist für die Zusammenarbeit sehr wichtig. Die Information über vorliegende Erkrankungen, Allergien und Einschränkungen ist von unbedingter Notwendigkeit, damit Gesundheitsgefährdungen minimiert werden können. Des weiteren wird 2x jährlich eine aktuelle Telefonliste der Eltern (privat und dienstlich), sowie die Aktualität der Liste der Abholberechtigten Personen abgefragt. Sie enthält dann immer wichtige Notfall-Telefonnummern der Elternteile, sowie die verbindliche Angabe von Abholberechtigten Personen. Ganz besonders wichtig ist auch die sofortige Information in den Gruppen, wenn sich Rufnummern ändern, Abholberechtige Personen hinzukommen oder wegfallen, sowie neue Erkrankungen auftreten.

Infektionsschutzgesetz

Mit ihrer Unterschrift, schon im Betreuungsvertrag, erklären die Eltern ihr Einverständnis mit den Ausführungen des Gesetzestextes und verpflichten sich, die geforderten Maßgaben und Maßnahmen einzuhalten. Wir weisen mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass wir in der Einrichtung keine Medikamente an die Kinder ausgeben und es nicht gestattet ist, den Kindern Medikamente in den Kindergartentaschen mit zu geben. Konzeption der Kindertagesstätte St. Cornelius, Moosweg 3, 51107 Köln Seite 12 12 Wir erwarten, dass nur gesunde Kinder in die Einrichtung kommen.

Ärztliche Untersuchung

Zu Beginn der Kindergartenzeit muss das „Gelbe Untersuchungsheft einschließlich es Nachweises der Impfberatung“ vorgelegt werden (§ 26 SGB V). Sollte das Vorsorgeheft mit dem Impfberatungsnachweis nicht vorgelegt werden können oder keine kontinuierlichen Untersuchungen verzeichnet sein, so muss das Gesundheitsamt informiert werden (§ 10 Abs. 1 KiBiz ). Der Nachweis des Masernimfpschutzes muss zu Beginn der Kita-Zeit erbracht sein. Jährliche Vorsorgeuntersuchungen Das Gesundheitsamt führt einmal jährlich die zahnärztliche Untersuchung durch. Diese Untersuchung dient der Früherkennung von Zahnschäden, Kieferfehlstellungen und Erkrankungen im Mund- und Rachenraum, sowie der Risikobestimmung einer möglichen späteren Zahn- und Parodontalerkrankung. Zudem erklärt eine erfahrene Prophylaxeberaterin den Kindern die richtige Zahnpflege und eine zahngesunde Ernährungsweise.

Abwesenheit des Kindes bei Urlaub oder Erkrankung

Bei Erkrankung, Urlaub, Arztbesuch oder sonstiger Abwesenheit eines Kindes, bitten wir die Eltern, uns eine kurze telefonische Mitteilung zukommen zu lassen. Entsprechend dem Infektionsschutzgesetz und dem Betreuungsvertrag weisen wir die Eltern darauf hin, dass Kinder mit ansteckenden Erkrankungen zu Hause bleiben müssen und erst einen Tag, nachdem sie Symptomfrei sind, wieder in die Kindertagesstätte kommen dürfen.

Kleidung

Damit die Kinder in ihrer Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt sind, benötigen sie grundsätzlich robuste und bequeme Kleidung. Wechselwäsche sollte immer entsprechend der Jahreszeit in der passenden Größe in einer Tasche am Garderobenhaken zu finden sein, sofern sie nicht in die vorhandenen Kästchen über dem Garderobenhaken passt. Die Sportbekleidung wird ebenfalls in einem Beutel am Garderobenhaken aufgehängt. Ganzjährig benötigen die Kinder Regenhose, Regenjacke und Gummistiefel, damit sie bei jedem Wetter draußen aktiv sein können.

Die Eltern der Marienkäfer- und Zwergengruppe (Gruppenform II) sprechen den Bedarf an Kleidung und sonstigen erforderlichen Dingen – wie Windeln etc. mit den Kolleginnen in der Gruppe ab.

Die Eingewöhnungsphase

Die Eingewöhnungsphase neuer Kindergartenkinder wird individuell gestaltet und entsprechend dem Bindungsanbahnungsprozess mit den Eltern und dem Kind abgesprochen. Auf einen besonders schonungsvollen und intensiven Übergang in den Kindergarten wird in den Gruppen geachtet, denen U3- Kinder anvertraut werden. Ein über 4-6 Wochen andauerndes Eingewöhnungsmodell bietet die Möglichkeit, mit Eltern und Kindern intensiv in Kontakt zu kommen und vor allem die Beziehung zum Kind mit Begleitung der Eltern aufzubauen. Es unterstützt die Entwicklung der erforderlichen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern in der gesamten Kindergartenzeit. In der Eingewöhnungszeit und oft auch darüber hinaus benötigen die Kinder meist ein Übergangsobjekt – Kuscheltier, Schmusetuch…., welches sie in der neuen Umgebung mit all ihren Herausforderungen begleitet und sowohl Trost als auch Zuflucht gibt. Dies muss dann auch das Kind begleiten und überall dabei sein, solange wie es vom Kind benötigt wird. Detaillierte Informationen der Eltern zu Vorlieben ihres Kindes, zu Besonderheiten in der Entwicklung und zu Ritualen im Tagesablauf sind ebenso wichtig, wie Schlafgewohnheiten und vor allem Erkrankungen des Kindes und das nicht nur in der Eingewöhnungsphase, sondern weiterhin auch fortlaufend. Damit dem Kind eine sichere und stabile Eingewöhnungszeit ermöglicht wird, ist eine unbedingte Anlehnung an dieses Modell erforderlich. Das muss vor allem von den Eltern berücksichtigt werden, bei denen der zeitgleiche Wiedereinstieg ins Berufsleben geplant ist. Die Erreichbarkeit eines Elternteiles ist für die schonungsvolle Eingewöhnungszeit und vertrauensvolle Beziehungsanbahnung zwingend erforderlich.

Die Bringphase

In der Eingewöhnungsphase werden die Bring- und Abholzeiten individuell geregelt. Danach ist es erforderlich die vereinbarten Zeiten unbedingt einzuhalten. Dies gehört auch zu den Strukturen, die den geregelten Tagesablauf sicherstellen. Ausnahmen, die sich durch wichtige Termine ergeben z.B. Arztbesuche, sollten mit den Kolleginnen der Gruppe persönlich abgesprochen werden, damit sie auf diese Situation entsprechend eingehen können. Bei kurzfristig entstehenden Ausnahmefällen ist die telefonische Mitteilung erwünscht. Unsere Kinder sollten bis spätestens 9 Uhr in der Einrichtung sein. Damit auch ein sicheres Spiel im Flurbereich gewährleistet ist und die Kinder vor Zugriffen von außen geschützt sind, ist die Haustür immer geschlossen. Bei dringendem Gesprächsbedarf werden die Eltern gebeten, Termine abzusprechen oder morgens entsprechend früher zu kommen. Gespräche um kurz vor neun Uhr oder später beginnen zu wollen, verkürzt die wertvolle Spielzeit der Kinder. Bei der Übergabe des jüngeren Kindes sollte am Morgen kurz ausgetauscht werden, ob das Kind gut geschlafen hat, besonders früh wach war, etc.….. Nur so kann auch im Tagesablauf auf die Bedürfnisse des Kindes eingegangen werden. Ebenso erhalten die Eltern beim Abholen die Mitteilungen zu Besonderheiten im Verlauf des Kindergartentages. Auch Anliegen von Erziehern und Eltern in Bezug auf die Entwicklung und das körperliche Befinden des Kindes werden regelmäßig ausgetauscht und besprochen.

Konzeptionstage

Die erarbeitete Konzeption muss entsprechend den Gegebenheiten und Ansprüchen reflektiert und evaluiert werden. Aus diesem Grund finden regelmäßig 2 Konzeptionstage im Kindergartenjahr statt, an welchen wir gemeinsam die Aktualität der Konzeption überprüfen und ggf. anpassen.

Dienstbesprechungen

Regelmäßig werden in einer Dienstbesprechung im Kleinteam mit jeweils einer Kollegin aus jeder Gruppe die pädagogische Arbeit betreffende Themen erarbeitet. Termine werden festgelegt oder inhaltlich geplant, ebenso wie Projekte, Feste, Feiern und alle mit dem Ablauf des Tages zusammenhängenden Themen besprochen. Einmal monatlich nach Dienstende und zusätzlich an 2 Konzeptionstagen im jeweiligen Kindergartenjahr finden auch Dienstbesprechungen mit allen Kolleginnen statt. Eine ständige Reflektion über bestimmte Teile der Konzeption und Erstellung sowie Überprüfung von Regeln und die damit verbundene Evaluation, die das Zusammenleben aller erleichtern, sind ein großer Bestandteil vieler Dienstbesprechungen. Zudem hat das Team jeder Gruppe einmal wöchentlich eine gemeinsame Planungs- und Vorbereitungszeit.

Fortbildungen

Alle Kolleginnen nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, welche unter anderem der Diözesan-Caritasverband in sehr vielfältiger Weise anbietet. Diese Fortbildungen sind speziell für Kollegen/ Kolleginnen der Kindertagesstätten ausgearbeitet und erweitern die Kompetenz in den verschiedensten Bildungsbereichen.

Jugendamt

Die Einrichtung liegt im Zuständigkeitsbereich des Bezirksjugendamtes Kalk. Dort werden die Mitteilungen über An- und Abmeldungen von Kindern bearbeitet. Die Aufgabe des Amtes ist es dann, die Elternbeiträge entsprechend den Einkommenserklärungen und den daraus hervorgehenden Beitragssätzen einzufordern.

Kooperation mit dem Frühförderzentrum und Erziehungsberatungsstellen

Die enge Kooperation mit allen am Entwicklungsprozess Beteiligten wirkt sich immer positiv auf die Entwicklung des Kindes aus. Bei Entwicklungsverzögerungen, partiellen Wahrnehmungsauffälligkeiten, Beeinträchtigungen im motorischen Bereich, sowie bei vielen anderen Auffälligkeitsmustern, empfehlen wir die professionellen Beratungs- und Therapieangebote des Frühförderzentrums in KölnKalk, sodass Eltern auf Grund unserer Beobachtungen die beratende Hilfe eines Therapeuten in Anspruch nehmen (Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie etc. ) und diese sich mit der jeweiligen Kollegin in der Gruppe des betreffenden Kindes austauschen.

Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung Rolshover Straße 11 51105 Köln Tel.: 0221-27805-0 Uns bekannte Therapeuten sind: Frau van Deven 0221-27805-0 Frau Spitz 0221-2780511

Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Friedrich-Ebert-Ufer 54, 51143 Köln Die für uns zuständige Beraterin ist Franziska Hock – 02203/52636 – info@efl-porz.de – www.efl-porz.de

Kooperation mit logopädischen Praxen

Unsere pädagogische Arbeit wird auch durch eine Mitarbeiterin einer logopädischen Praxis erweitert, die in unserer Einrichtung Sprachtherapie anbietet, für Kinder, die dies entsprechend ärztlich verordnet bekommen haben. Gespräche mit Eltern und Mitarbeiterinnen in denen unterstützende Maßnahmen besprochen werden, bedeuten schnellere Erfolge für die jeweiligen Kinder. Zudem wird eine Auffälligkeit, die eine Behandlung erfordert, schneller bemerkt und diagnostiziert. Ebenso können wir auch auf eine im Ort ansässige Logopädin verweisen.

Sprachtherapie in Kita St. Cornelius über Praxis Passon- Kolb Bergische Landstraße 42 51375 Leverkusen Schlehbusch Tel.: 0214-5005910 Sprachtherapie im Stadtteil Frau Ruth Reudenbach Rösrather Straße 688 b 51107 Köln Tel.: 0221-866911

Besonderheiten in gesundheitlicher Hinsicht

Anfragen in besonderer Sache, die die gesundheitliche Gefährdung eines Kindes betreffen, werden direkt an das Gesundheitsamt gerichtet. Kompetente Mitarbeiter geben auch telefonische Ratschläge, wenn Unwissenheit einen Klärungsbedarf erfordert. (Kinderkrankheiten, Infektionen, Lausbefall, Vergiftung u.v.m.) Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Gesundheitsamt Stadt Köln Neumarkt 15-21 50667 Köln Tel.: 0221-22124786

Besondere familiäre Situationen Erfordert die Situation einer Familie besondere Unterstützung, sodass eine Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen werden kann, wird diese telefonisch beim ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) des Jugendamtes abgefragt. Erstkontakt Bereitschaftsdienst 0221-221985 – 34 oder – 24 Jugendamt Stadt Köln Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln 0221-221-0 Konzeption der Kindertagesstätte St. Cornelius, Moosweg 3, 51107 Köln Seite 31 31 *Anhang 1: Konzeptionsrelevante Auszüge aus dem KiBiz § 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmung (1) Das Gesetz gilt für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege. ….. (2) Das Gesetz gilt für Kinder, die einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege in NRW in Anspruch nehmen. (3) Für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie für die Planungsverantwortung gelten die Vorschriften des Sozialgesetzbuches – 8.Buch (VIII)- Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) unmittelbar. (4) Eltern im Sinne des Gesetzes sind die jeweiligen Erziehungsberechtigten; …. § 2 Allgemeiner Grundsatz Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages. § 3 Aufgaben und Ziele (1) Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. (2) Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag im regelmäßigen Dialog mit den Eltern durchzuführen und deren erzieherische Entscheidung zu achten.

Das Nachmittagsangebot

In dieser Zeit wird die Gruppenstärke im Allgemeinen langsam etwas geringer als am Vormittag. Das bedeutet neben der Möglichkeit mit kleineren Gruppen zu arbeiten auch mehr Zeit zum Zuhören, die Beziehung zu einzelnen Kindern zu stabilisieren und die Kinder individuell zu fördern. Außerdem können die am Vormittag begonnenen Aktionen fortgesetzt oder der Gruppenraum umgestaltet werden. Die Kinder werden auch in die Planungen und Vorbereitungen für den nächsten Vormittag eingebunden und können Vorschläge und Ideen mit einbringen. Erfahrungen haben gezeigt, dass die Kinder des Einzugsgebietes die vielfältigen Freizeitangebote, wie Fußball, Ballett, Musikschule, Englischunterricht, Turnen etc. wahrnehmen und mit vielen Terminen schon im Kindergartenalter oft überlastet sind. Auf der Basis des pädagogischen Grundgedankens bekommen die Kinder in der Gruppe die Anreize zum unbeschwerten und unbelasteten Spiel. Somit erhalten sie Raum und Zeit ihre Fähigkeiten im freien und auch zweckfreien Spiel zu entwickeln. Die Kinder werden befähigt, eigene Aktivitäten zu entwickeln. Dies unterstützt sie in der Entwicklung ihrer kindlichen Neugier, ihrer Lebensfreude, der Freude am Forschen und auch beim Entdecken und Begreifen ihrer Umwelt. Dies wird nicht mittels hin und wieder stattfindenden herausragenden Ereignissen ermöglicht, sondern erfordert die ständige Auseinandersetzung mit den Interessen und Bedürfnissen der Kinder. Sie sollen nicht dem von Erwachsenen initiierten Aktionismus erliegen, sondern befähigt werden, Anregungen und Herausforderungen als Anreize für die eigene Ideen und den sich daraus entwickelnden Aktivitäten sein. Von vielen Kindern wird die geringer werdende Gruppenstärke am Nachmittag auch genutzt, sich in anderen Gruppen zu orientieren und dort Beziehungen zu knüpfen. Somit können sie sowohl die eigene Position in der Gruppe stärken, als auch Selbstbewusstsein, Sicherheit und Zugehörigkeitsgefühl gewinnen, womit ihre Sozialkompetent erweitert und gefestigt wird. Gerne nehmen die Kinder die „Obstrunde“ wahr – im Laufe des Nachmittags wird frisch aufgeschnittenes Obst als kleiner Imbiss gereicht.

Die Abholzeit und Aufsichtspflicht

Durch die Festlegung klarer Zuständigkeiten soll verhindert werden, dass an Übergangsstellen von Aufsichtspflichtigen Bereichen für die Kinder unserer Einrichtung Gefährdungssituationen entstehen. Die Aufsichtspflicht auf dem Weg zur Einrichtung haben die Eltern als Personensorgeberechtigte. Mit der persönlichen Übergabe des Kindes an eine Erzieherin in der Einrichtung, beginnt für die Mitarbeiterinnen die Aufsichtspflicht. Generell endet die Aufsichtspflicht mit der Übergabe des Kindes an die Eltern und tritt auch nicht wieder ein, wenn das Kind nach der Übergabe unbeaufsichtigt im Kindergarten oder auf dem Kindergartengelände spielt. Eltern können auch Personen beauftragen, die zur Abholung berechtigt sind. Handelt es sich bei diesen um minderjährige (Geschwister-)Kinder, soll sich die jeweilige Kollegin von der Eignung überzeugen, damit ein gefahrloser Heimweg möglich ist. An dieser Stelle ist im Gesetz keine klare Aussage getroffen und das Risiko der nicht richtigen Einschätzung steht nun oftmals als unlösbar da. Auch die Gefahr von gewalttätigen Übergriffen auf Kinder muss täglich bedacht werden. Deshalb ist in unserem Team in Absprache mit dem Träger und dem Elternbeirat die Entscheidung getroffen worden, dass unsere Kindergartenkinder von volljährigen Personen abgeholt werden müssen. Die Eltern müssen diese der Einrichtung schriftlich benennen. Zudem sind an Festen und Feiern in der Einrichtung Eltern grundsätzlich aufsichtspflichtig

Entwicklungsdokumentation

Die Erzieherinnen dokumentieren in Stichworten entwicklungsrelevante Besonderheiten und Ereignisse, welche in eine halbjährlich zu erstellende Entwicklungsdokumentation übertragen und eingefügt werden. Diese dient dann auch als Grundlage für ausführliche Entwicklungsgespräche. Seit vielen Jahren erstellen wir die Entwicklungsdokumentation mit der Dokumentationsmappe: „kompetent beobachten (Herder)“. Beim Übergang von der Marienkäfer- und Zwergengruppe in eine Kindergartengruppe wird die bis dahin erstellte Dokumentation an die jeweiligen Kolleginnen übergeben.

Kooperation mit anderen Institutionen

Die enge Kooperation mit allen am Entwicklungsprozess Beteiligten wirkt sich immer positiv auf die Entwicklung des Kindes aus. Das kann die Empfehlung sein, dass Eltern auf Grund unserer Beobachtungen die beratende Hilfe eines Therapeuten in Anspruch nehmen (Krankengymnastik, Ergotherapie) und diese sich mit der jeweiligen Kollegin in der Gruppe des betreffenden Kindes austauschen. Darüber hinaus stellen wir auch Kontakte zu den Kollegen der integrativen Einrichtung und Therapeuten her, damit bei vermuteten Entwicklungsverzögerungen möglichst schnell Rat eingeholt werden kann. Unsere pädagogische Arbeit wird auch durch eine Mitarbeiterin einer logopädischen Praxis erweitert, die in unserer Einrichtung Sprachtherapie anbietet, für Kinder, die dies entsprechend ärztlich verordnet bekommen haben.

Kooperation mit den Grundschulen

In regelmäßig stattfindenden Kooperationstreffen mit Vertretern der 2 örtlichen katholischen Grundschulen und Vertretern der Kindertagesstätten im Stadtteil werden Arbeitshilfen für die gemeinsame Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule erstellt. Durch die Abstimmung der pädagogischen Konzepte und Programme soll den Kindern die Übergangsphase erleichtert werden. Ergänzt werden diese Treffen mit Hospitationen der Lehrer in den Kindergärten, wodurch die Zusammenarbeit intensiviert wird. Im Rahmen der Vorschularbeit erhält die Einrichtung jeweils kurz vor den Sommerferien die Möglichkeit, mit den künftigen Schulkindern eine Unterrichtsstunde zu besuchen oder im Rahmen von Projekten, die von den Schulen angeboten werden, die Schule kennen zulernen. Unsere Tagesstätte kooperiert schon viele Jahre intensiv mit der KGS Forststraße. Im § 14 b KiBiz ist die Zusammenarbeit mit der Grundschule auch gesetzlich geregelt.

Konzept der Vermittlung von Familien zur Erziehungs-/Familienberatung und wie der Beratungsprozess begleitet wird

Es ist erforderlich, den Bildungs- und Entwicklungsprozess eines Kindes so genau wie möglich zu dokumentieren, damit die jeweiligen unterschiedlichen Voraussetzungen differenzierten Beratungsangeboten möglichst passend zugeordnet werden können. Mit der konkreten Benennung eines Hilfsangebotes oder sogar mit der Vermittlung des Erstkontaktes wird den Familien eine große Unterstützung gegeben.