Organisatorisches
Betreuungs- und Verpflegungskosten
Der Elternbeitrag wird entsprechend den Einkommenserklärungen und den daraus hervorgehenden Beitragssätzen vom Jugendamt eingefordert. Die Verpflegungskosten in Höhe von 25 € für die U3-Kinder bzw. 70 € für alle anderen Kinder sind an den Träger zu entrichten.
Öffnungszeiten
35-Stundenbetreuung: a) Montag bis Freitag 7.15 – 14.15 Uhr b) Montag bis Freitag 8.00 – 15.00 Uhr
45-Stundenbetreuung: a) Montag bis Freitag 7.15 – 16.15 Uhr
Urlaubs- Schließungszeiten
Die Einrichtung kann zwischen 20-30 Tagen im Kindergartenjahr ganz oder teilweise schließen. Grundsätzlich ist die Kindertagesstätte in den Sommerferien für 3 Wochen geschlossen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr.
Betriebsausflug
Der Alltag eines jeden Kindergartenkindes besteht aus einer Vielzahl von Erlebnissen, Ereignissen, Highlights und Events, die sich aus der pädagogischen Arbeit ergeben oder für die Kinder vom pädagogischen Fachpersonal geplant und durchgeführt werden. Einmal jährlich findet ein besonderes „Highlight“ für die Kolleginnen statt. Gemeinsam macht man sich auf den Weg, fernab vom Kindergartenalltag. Und das ist der Tag, an dem die Einrichtung wegen Betriebsausflug geschlossen ist.
Gesetzlicher Auftrag – Der Bildungsauftrag
Seit dem 01. August 2008 gilt in NRW das Kinderbildungsgesetz KiBiz, welches zwischenzeitlich mehrmals angepasst wurde. Dort sind die allgemeinen Grundsätze sowie Aufgaben und Ziele der Bildungsarbeit in der Kindertagespflege verankert. Die Förderung und Bildung der Kinder in den verschiedenen Bereichen entsprechend ihrer Entwicklung ist eine gesetzliche Grundlage und wird in unserer Einrichtung entsprechend umgesetzt.
Bildungsdokumentationen und Sprachentwicklungsdokumentationen geben Aufschluss über den jeweiligen Entwicklungsstand des einzelnen Kindes und dessen individuellen Förderzielen. Der regelmäßige Dialog findet in Elterngesprächen „zwischen Tür und Angel“ bei dringend erforderlichen Mitteilungen statt, ansonsten sind kurzfristig terminierte Elterngespräche und festgelegte Elternsprechtage unter anderem ein fester Bestandteil der Zusammenarbeit mit den Eltern. Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit sind, zusätzlich zur Förderung im religionspädagogischen Bereich, die Bereiche Bewegung, Spielen, Gestaltung, Kreativität, Medien, Sprache, Natur, Kultur, Wahrnehmung, Musik und viele mehr, womit jedem Kind die Möglichkeit zur individuellen Entwicklung seiner ganzheitlichen Fähigkeiten und seiner Sozialkompetenz gegeben wird. Konzeptionsrelevante Grundlagen Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) Zudem sind im SGB VIII (Sozialgesetzbuch) mit der gesetzlichen Grundlage das Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung und die Sicherungspflicht des Kindeswohls geregelt. Konzeptionsrelevante Grundlagen SGB VIII §§ 1, 8a, 22, 45
Eltern – Informationen vor der Kindergartenzeit
Am ersten Elternabend vor Beginn der Kindergartenzeit (Kennenlernabend) und auch wenn die Kindergartenzeit beginnt, erhalten die Eltern eine Menge Informationen. Das sind zum einen Gruppeninterne Infos, die zum reibungslosen Tagesablauf in der Gruppe verhelfen (Frühstück, Hausschuhe, Sportbekleidung……) Zum anderen erhalten die Eltern auch Infos, die auf die Einrichtung bezogen von großer Wichtigkeit sind; wie z.B. Einladungen zu Elternabenden und sonstigen Veranstaltungen, Aufrufe zur Mithilfe bei Festen und Feiern etc. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der Mitteilungen: – Briefe/ Einladungen in den „Postfächern“ der Kinder – meistens jedoch per Mail – Gruppeninterne Infos an der Infotafel der jeweiligen Gruppe – Elterninfos von Eltern für Eltern an der Pinwand links neben der Eingangstür – Infos und Themenbriefe, die alle betreffen an der großen Pinnwand gegenüber der Eingangstür.
Personalbogen
Ein sorgfältig ausgefüllter Personalbogen ist für die Zusammenarbeit sehr wichtig. Die Information über vorliegende Erkrankungen, Allergien und Einschränkungen ist von unbedingter Notwendigkeit, damit Gesundheitsgefährdungen minimiert werden können. Des weiteren wird 2x jährlich eine aktuelle Telefonliste der Eltern (privat und dienstlich), sowie die Aktualität der Liste der Abholberechtigten Personen abgefragt. Sie enthält dann immer wichtige Notfall-Telefonnummern der Elternteile, sowie die verbindliche Angabe von Abholberechtigten Personen. Ganz besonders wichtig ist auch die sofortige Information in den Gruppen, wenn sich Rufnummern ändern, Abholberechtige Personen hinzukommen oder wegfallen, sowie neue Erkrankungen auftreten.
Infektionsschutzgesetz
Mit ihrer Unterschrift, schon im Betreuungsvertrag, erklären die Eltern ihr Einverständnis mit den Ausführungen des Gesetzestextes und verpflichten sich, die geforderten Maßgaben und Maßnahmen einzuhalten. Wir weisen mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass wir in der Einrichtung keine Medikamente an die Kinder ausgeben und es nicht gestattet ist, den Kindern Medikamente in den Kindergartentaschen mit zu geben. Konzeption der Kindertagesstätte St. Cornelius, Moosweg 3, 51107 Köln Seite 12 12 Wir erwarten, dass nur gesunde Kinder in die Einrichtung kommen.
Ärztliche Untersuchung
Zu Beginn der Kindergartenzeit muss das „Gelbe Untersuchungsheft einschließlich es Nachweises der Impfberatung“ vorgelegt werden (§ 26 SGB V). Sollte das Vorsorgeheft mit dem Impfberatungsnachweis nicht vorgelegt werden können oder keine kontinuierlichen Untersuchungen verzeichnet sein, so muss das Gesundheitsamt informiert werden (§ 10 Abs. 1 KiBiz ). Der Nachweis des Masernimfpschutzes muss zu Beginn der Kita-Zeit erbracht sein. Jährliche Vorsorgeuntersuchungen Das Gesundheitsamt führt einmal jährlich die zahnärztliche Untersuchung durch. Diese Untersuchung dient der Früherkennung von Zahnschäden, Kieferfehlstellungen und Erkrankungen im Mund- und Rachenraum, sowie der Risikobestimmung einer möglichen späteren Zahn- und Parodontalerkrankung. Zudem erklärt eine erfahrene Prophylaxeberaterin den Kindern die richtige Zahnpflege und eine zahngesunde Ernährungsweise.
Abwesenheit des Kindes bei Urlaub oder Erkrankung
Bei Erkrankung, Urlaub, Arztbesuch oder sonstiger Abwesenheit eines Kindes, bitten wir die Eltern, uns eine kurze telefonische Mitteilung zukommen zu lassen. Entsprechend dem Infektionsschutzgesetz und dem Betreuungsvertrag weisen wir die Eltern darauf hin, dass Kinder mit ansteckenden Erkrankungen zu Hause bleiben müssen und erst einen Tag, nachdem sie Symptomfrei sind, wieder in die Kindertagesstätte kommen dürfen.
Kleidung
Damit die Kinder in ihrer Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt sind, benötigen sie grundsätzlich robuste und bequeme Kleidung. Wechselwäsche sollte immer entsprechend der Jahreszeit in der passenden Größe in einer Tasche am Garderobenhaken zu finden sein, sofern sie nicht in die vorhandenen Kästchen über dem Garderobenhaken passt. Die Sportbekleidung wird ebenfalls in einem Beutel am Garderobenhaken aufgehängt. Ganzjährig benötigen die Kinder Regenhose, Regenjacke und Gummistiefel, damit sie bei jedem Wetter draußen aktiv sein können.
Die Eltern der Marienkäfer- und Zwergengruppe (Gruppenform II) sprechen den Bedarf an Kleidung und sonstigen erforderlichen Dingen – wie Windeln etc. mit den Kolleginnen in der Gruppe ab.
Die Eingewöhnungsphase
Die Eingewöhnungsphase neuer Kindergartenkinder wird individuell gestaltet und entsprechend dem Bindungsanbahnungsprozess mit den Eltern und dem Kind abgesprochen. Auf einen besonders schonungsvollen und intensiven Übergang in den Kindergarten wird in den Gruppen geachtet, denen U3- Kinder anvertraut werden. Ein über 4-6 Wochen andauerndes Eingewöhnungsmodell bietet die Möglichkeit, mit Eltern und Kindern intensiv in Kontakt zu kommen und vor allem die Beziehung zum Kind mit Begleitung der Eltern aufzubauen. Es unterstützt die Entwicklung der erforderlichen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern in der gesamten Kindergartenzeit. In der Eingewöhnungszeit und oft auch darüber hinaus benötigen die Kinder meist ein Übergangsobjekt – Kuscheltier, Schmusetuch…., welches sie in der neuen Umgebung mit all ihren Herausforderungen begleitet und sowohl Trost als auch Zuflucht gibt. Dies muss dann auch das Kind begleiten und überall dabei sein, solange wie es vom Kind benötigt wird. Detaillierte Informationen der Eltern zu Vorlieben ihres Kindes, zu Besonderheiten in der Entwicklung und zu Ritualen im Tagesablauf sind ebenso wichtig, wie Schlafgewohnheiten und vor allem Erkrankungen des Kindes und das nicht nur in der Eingewöhnungsphase, sondern weiterhin auch fortlaufend. Damit dem Kind eine sichere und stabile Eingewöhnungszeit ermöglicht wird, ist eine unbedingte Anlehnung an dieses Modell erforderlich. Das muss vor allem von den Eltern berücksichtigt werden, bei denen der zeitgleiche Wiedereinstieg ins Berufsleben geplant ist. Die Erreichbarkeit eines Elternteiles ist für die schonungsvolle Eingewöhnungszeit und vertrauensvolle Beziehungsanbahnung zwingend erforderlich.
Die Bringphase
In der Eingewöhnungsphase werden die Bring- und Abholzeiten individuell geregelt. Danach ist es erforderlich die vereinbarten Zeiten unbedingt einzuhalten. Dies gehört auch zu den Strukturen, die den geregelten Tagesablauf sicherstellen. Ausnahmen, die sich durch wichtige Termine ergeben z.B. Arztbesuche, sollten mit den Kolleginnen der Gruppe persönlich abgesprochen werden, damit sie auf diese Situation entsprechend eingehen können. Bei kurzfristig entstehenden Ausnahmefällen ist die telefonische Mitteilung erwünscht. Unsere Kinder sollten bis spätestens 9 Uhr in der Einrichtung sein. Damit auch ein sicheres Spiel im Flurbereich gewährleistet ist und die Kinder vor Zugriffen von außen geschützt sind, ist die Haustür immer geschlossen. Bei dringendem Gesprächsbedarf werden die Eltern gebeten, Termine abzusprechen oder morgens entsprechend früher zu kommen. Gespräche um kurz vor neun Uhr oder später beginnen zu wollen, verkürzt die wertvolle Spielzeit der Kinder. Bei der Übergabe des jüngeren Kindes sollte am Morgen kurz ausgetauscht werden, ob das Kind gut geschlafen hat, besonders früh wach war, etc.….. Nur so kann auch im Tagesablauf auf die Bedürfnisse des Kindes eingegangen werden. Ebenso erhalten die Eltern beim Abholen die Mitteilungen zu Besonderheiten im Verlauf des Kindergartentages. Auch Anliegen von Erziehern und Eltern in Bezug auf die Entwicklung und das körperliche Befinden des Kindes werden regelmäßig ausgetauscht und besprochen.
Konzeptionstage
Die erarbeitete Konzeption muss entsprechend den Gegebenheiten und Ansprüchen reflektiert und evaluiert werden. Aus diesem Grund finden regelmäßig 2 Konzeptionstage im Kindergartenjahr statt, an welchen wir gemeinsam die Aktualität der Konzeption überprüfen und ggf. anpassen.
Dienstbesprechungen
Regelmäßig werden in einer Dienstbesprechung im Kleinteam mit jeweils einer Kollegin aus jeder Gruppe die pädagogische Arbeit betreffende Themen erarbeitet. Termine werden festgelegt oder inhaltlich geplant, ebenso wie Projekte, Feste, Feiern und alle mit dem Ablauf des Tages zusammenhängenden Themen besprochen. Einmal monatlich nach Dienstende und zusätzlich an 2 Konzeptionstagen im jeweiligen Kindergartenjahr finden auch Dienstbesprechungen mit allen Kolleginnen statt. Eine ständige Reflektion über bestimmte Teile der Konzeption und Erstellung sowie Überprüfung von Regeln und die damit verbundene Evaluation, die das Zusammenleben aller erleichtern, sind ein großer Bestandteil vieler Dienstbesprechungen. Zudem hat das Team jeder Gruppe einmal wöchentlich eine gemeinsame Planungs- und Vorbereitungszeit.
Fortbildungen
Alle Kolleginnen nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil, welche unter anderem der Diözesan-Caritasverband in sehr vielfältiger Weise anbietet. Diese Fortbildungen sind speziell für Kollegen/ Kolleginnen der Kindertagesstätten ausgearbeitet und erweitern die Kompetenz in den verschiedensten Bildungsbereichen.
Jugendamt
Die Einrichtung liegt im Zuständigkeitsbereich des Bezirksjugendamtes Kalk. Dort werden die Mitteilungen über An- und Abmeldungen von Kindern bearbeitet. Die Aufgabe des Amtes ist es dann, die Elternbeiträge entsprechend den Einkommenserklärungen und den daraus hervorgehenden Beitragssätzen einzufordern.
Kooperation mit dem Frühförderzentrum und Erziehungsberatungsstellen
Die enge Kooperation mit allen am Entwicklungsprozess Beteiligten wirkt sich immer positiv auf die Entwicklung des Kindes aus. Bei Entwicklungsverzögerungen, partiellen Wahrnehmungsauffälligkeiten, Beeinträchtigungen im motorischen Bereich, sowie bei vielen anderen Auffälligkeitsmustern, empfehlen wir die professionellen Beratungs- und Therapieangebote des Frühförderzentrums in KölnKalk, sodass Eltern auf Grund unserer Beobachtungen die beratende Hilfe eines Therapeuten in Anspruch nehmen (Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie etc. ) und diese sich mit der jeweiligen Kollegin in der Gruppe des betreffenden Kindes austauschen.
Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung Rolshover Straße 11 51105 Köln Tel.: 0221-27805-0 Uns bekannte Therapeuten sind: Frau van Deven 0221-27805-0 Frau Spitz 0221-2780511
Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Friedrich-Ebert-Ufer 54, 51143 Köln Die für uns zuständige Beraterin ist Franziska Hock – 02203/52636 – info@efl-porz.de – www.efl-porz.de
Kooperation mit logopädischen Praxen
Unsere pädagogische Arbeit wird auch durch eine Mitarbeiterin einer logopädischen Praxis erweitert, die in unserer Einrichtung Sprachtherapie anbietet, für Kinder, die dies entsprechend ärztlich verordnet bekommen haben. Gespräche mit Eltern und Mitarbeiterinnen in denen unterstützende Maßnahmen besprochen werden, bedeuten schnellere Erfolge für die jeweiligen Kinder. Zudem wird eine Auffälligkeit, die eine Behandlung erfordert, schneller bemerkt und diagnostiziert. Ebenso können wir auch auf eine im Ort ansässige Logopädin verweisen.
Sprachtherapie in Kita St. Cornelius über Praxis Passon- Kolb Bergische Landstraße 42 51375 Leverkusen Schlehbusch Tel.: 0214-5005910 Sprachtherapie im Stadtteil Frau Ruth Reudenbach Rösrather Straße 688 b 51107 Köln Tel.: 0221-866911
Besonderheiten in gesundheitlicher Hinsicht
Anfragen in besonderer Sache, die die gesundheitliche Gefährdung eines Kindes betreffen, werden direkt an das Gesundheitsamt gerichtet. Kompetente Mitarbeiter geben auch telefonische Ratschläge, wenn Unwissenheit einen Klärungsbedarf erfordert. (Kinderkrankheiten, Infektionen, Lausbefall, Vergiftung u.v.m.) Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Gesundheitsamt Stadt Köln Neumarkt 15-21 50667 Köln Tel.: 0221-22124786
Besondere familiäre Situationen Erfordert die Situation einer Familie besondere Unterstützung, sodass eine Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen werden kann, wird diese telefonisch beim ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) des Jugendamtes abgefragt. Erstkontakt Bereitschaftsdienst 0221-221985 – 34 oder – 24 Jugendamt Stadt Köln Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln 0221-221-0 Konzeption der Kindertagesstätte St. Cornelius, Moosweg 3, 51107 Köln Seite 31 31 *Anhang 1: Konzeptionsrelevante Auszüge aus dem KiBiz § 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmung (1) Das Gesetz gilt für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege. ….. (2) Das Gesetz gilt für Kinder, die einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege in NRW in Anspruch nehmen. (3) Für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie für die Planungsverantwortung gelten die Vorschriften des Sozialgesetzbuches – 8.Buch (VIII)- Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) unmittelbar. (4) Eltern im Sinne des Gesetzes sind die jeweiligen Erziehungsberechtigten; …. § 2 Allgemeiner Grundsatz Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages. § 3 Aufgaben und Ziele (1) Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. (2) Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag im regelmäßigen Dialog mit den Eltern durchzuführen und deren erzieherische Entscheidung zu achten.
Das Nachmittagsangebot
In dieser Zeit wird die Gruppenstärke im Allgemeinen langsam etwas geringer als am Vormittag. Das bedeutet neben der Möglichkeit mit kleineren Gruppen zu arbeiten auch mehr Zeit zum Zuhören, die Beziehung zu einzelnen Kindern zu stabilisieren und die Kinder individuell zu fördern. Außerdem können die am Vormittag begonnenen Aktionen fortgesetzt oder der Gruppenraum umgestaltet werden. Die Kinder werden auch in die Planungen und Vorbereitungen für den nächsten Vormittag eingebunden und können Vorschläge und Ideen mit einbringen. Erfahrungen haben gezeigt, dass die Kinder des Einzugsgebietes die vielfältigen Freizeitangebote, wie Fußball, Ballett, Musikschule, Englischunterricht, Turnen etc. wahrnehmen und mit vielen Terminen schon im Kindergartenalter oft überlastet sind. Auf der Basis des pädagogischen Grundgedankens bekommen die Kinder in der Gruppe die Anreize zum unbeschwerten und unbelasteten Spiel. Somit erhalten sie Raum und Zeit ihre Fähigkeiten im freien und auch zweckfreien Spiel zu entwickeln. Die Kinder werden befähigt, eigene Aktivitäten zu entwickeln. Dies unterstützt sie in der Entwicklung ihrer kindlichen Neugier, ihrer Lebensfreude, der Freude am Forschen und auch beim Entdecken und Begreifen ihrer Umwelt. Dies wird nicht mittels hin und wieder stattfindenden herausragenden Ereignissen ermöglicht, sondern erfordert die ständige Auseinandersetzung mit den Interessen und Bedürfnissen der Kinder. Sie sollen nicht dem von Erwachsenen initiierten Aktionismus erliegen, sondern befähigt werden, Anregungen und Herausforderungen als Anreize für die eigene Ideen und den sich daraus entwickelnden Aktivitäten sein. Von vielen Kindern wird die geringer werdende Gruppenstärke am Nachmittag auch genutzt, sich in anderen Gruppen zu orientieren und dort Beziehungen zu knüpfen. Somit können sie sowohl die eigene Position in der Gruppe stärken, als auch Selbstbewusstsein, Sicherheit und Zugehörigkeitsgefühl gewinnen, womit ihre Sozialkompetent erweitert und gefestigt wird. Gerne nehmen die Kinder die „Obstrunde“ wahr – im Laufe des Nachmittags wird frisch aufgeschnittenes Obst als kleiner Imbiss gereicht.
Die Abholzeit und Aufsichtspflicht
Durch die Festlegung klarer Zuständigkeiten soll verhindert werden, dass an Übergangsstellen von Aufsichtspflichtigen Bereichen für die Kinder unserer Einrichtung Gefährdungssituationen entstehen. Die Aufsichtspflicht auf dem Weg zur Einrichtung haben die Eltern als Personensorgeberechtigte. Mit der persönlichen Übergabe des Kindes an eine Erzieherin in der Einrichtung, beginnt für die Mitarbeiterinnen die Aufsichtspflicht. Generell endet die Aufsichtspflicht mit der Übergabe des Kindes an die Eltern und tritt auch nicht wieder ein, wenn das Kind nach der Übergabe unbeaufsichtigt im Kindergarten oder auf dem Kindergartengelände spielt. Eltern können auch Personen beauftragen, die zur Abholung berechtigt sind. Handelt es sich bei diesen um minderjährige (Geschwister-)Kinder, soll sich die jeweilige Kollegin von der Eignung überzeugen, damit ein gefahrloser Heimweg möglich ist. An dieser Stelle ist im Gesetz keine klare Aussage getroffen und das Risiko der nicht richtigen Einschätzung steht nun oftmals als unlösbar da. Auch die Gefahr von gewalttätigen Übergriffen auf Kinder muss täglich bedacht werden. Deshalb ist in unserem Team in Absprache mit dem Träger und dem Elternbeirat die Entscheidung getroffen worden, dass unsere Kindergartenkinder von volljährigen Personen abgeholt werden müssen. Die Eltern müssen diese der Einrichtung schriftlich benennen. Zudem sind an Festen und Feiern in der Einrichtung Eltern grundsätzlich aufsichtspflichtig
Entwicklungsdokumentation
Die Erzieherinnen dokumentieren in Stichworten entwicklungsrelevante Besonderheiten und Ereignisse, welche in eine halbjährlich zu erstellende Entwicklungsdokumentation übertragen und eingefügt werden. Diese dient dann auch als Grundlage für ausführliche Entwicklungsgespräche. Seit vielen Jahren erstellen wir die Entwicklungsdokumentation mit der Dokumentationsmappe: „kompetent beobachten (Herder)“. Beim Übergang von der Marienkäfer- und Zwergengruppe in eine Kindergartengruppe wird die bis dahin erstellte Dokumentation an die jeweiligen Kolleginnen übergeben.
Kooperation mit anderen Institutionen
Die enge Kooperation mit allen am Entwicklungsprozess Beteiligten wirkt sich immer positiv auf die Entwicklung des Kindes aus. Das kann die Empfehlung sein, dass Eltern auf Grund unserer Beobachtungen die beratende Hilfe eines Therapeuten in Anspruch nehmen (Krankengymnastik, Ergotherapie) und diese sich mit der jeweiligen Kollegin in der Gruppe des betreffenden Kindes austauschen. Darüber hinaus stellen wir auch Kontakte zu den Kollegen der integrativen Einrichtung und Therapeuten her, damit bei vermuteten Entwicklungsverzögerungen möglichst schnell Rat eingeholt werden kann. Unsere pädagogische Arbeit wird auch durch eine Mitarbeiterin einer logopädischen Praxis erweitert, die in unserer Einrichtung Sprachtherapie anbietet, für Kinder, die dies entsprechend ärztlich verordnet bekommen haben.
Kooperation mit den Grundschulen
In regelmäßig stattfindenden Kooperationstreffen mit Vertretern der 2 örtlichen katholischen Grundschulen und Vertretern der Kindertagesstätten im Stadtteil werden Arbeitshilfen für die gemeinsame Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule erstellt. Durch die Abstimmung der pädagogischen Konzepte und Programme soll den Kindern die Übergangsphase erleichtert werden. Ergänzt werden diese Treffen mit Hospitationen der Lehrer in den Kindergärten, wodurch die Zusammenarbeit intensiviert wird. Im Rahmen der Vorschularbeit erhält die Einrichtung jeweils kurz vor den Sommerferien die Möglichkeit, mit den künftigen Schulkindern eine Unterrichtsstunde zu besuchen oder im Rahmen von Projekten, die von den Schulen angeboten werden, die Schule kennen zulernen. Unsere Tagesstätte kooperiert schon viele Jahre intensiv mit der KGS Forststraße. Im § 14 b KiBiz ist die Zusammenarbeit mit der Grundschule auch gesetzlich geregelt.
Konzept der Vermittlung von Familien zur Erziehungs-/Familienberatung und wie der Beratungsprozess begleitet wird
Es ist erforderlich, den Bildungs- und Entwicklungsprozess eines Kindes so genau wie möglich zu dokumentieren, damit die jeweiligen unterschiedlichen Voraussetzungen differenzierten Beratungsangeboten möglichst passend zugeordnet werden können. Mit der konkreten Benennung eines Hilfsangebotes oder sogar mit der Vermittlung des Erstkontaktes wird den Familien eine große Unterstützung gegeben.