Ohrwürmchen zum Elternrat
Liebe Eltern,
heute erwartet Euch ein „Ohrwürmchen zum Elternrat“. In jedem neuen Kindergarten-Jahr steht die Elternrats-Wahl an. Frau Kierdorf hat es schon angekündigt. So wird es auch für 2024/2025 sein. Dazu können alle Mütter & Väter, die gern Teil des Elternrats sein möchten, ihren Steckbrief an die Gruppen-Pinnwand hängen.
Frau Kierdorf organisiert die Wahl. Alle Eltern haben pro Gruppe/pro Kind 2 Stimmzettel für die Wahl des „Elternrats bestehend aus 2 Personen“ erhalten.
Aber was macht so ein Elternrat eigentlich? Dies möchten wir Euch heute beantworten und auch etwas Werbung für den Elternrat machen. Wir möchten Euch mit diesem Ohrwürmchen zum einen informieren, wer wir aktuell sind und was wir machen. Darüber hinaus wünschen wir uns Unterstützung und möchten den Elternrat um Förderkreis-Mitglieder und einen Marketing-Verantwortlichen vergrößern.
Aktuell besteht Euer Elternrat aus:
Eisbären – Laura Wädt, Daniela Bunk
Raben – Nadja Biesenbach, Alexandra Böhm (nicht mehr aktiv, da Schulkind)
Zwerge – Laura Wiegman, Katharina Weber
Großartig fänden wir: 2 Eltern pro Gruppe, 1 Person für die Website + Werbeaktivitäten + 2 für den Förderkreis.
Wer also Lust hat, Teil des Elternrats zu werden, meldet Euch. Auch gern im Speziellen für die Förderkreis-Themen!
Was wir so machen / was zu unseren Aufgaben gehört:
Mitbestimmungspflicht: In bestimmten Fällen müssen/dürfen wir mitbestimmen. Allerdings kommt uns oftmals eine eher beratende Funktion zu. Denn der Elternbeirat muss qua Gesetz in Entscheidungen finanzieller Hinsicht z.B. Veranstaltungsplanung, Verpflegung der Einrichtung einbezogen werden.
Beratungsrecht-/pflicht: Wir übernehmen eine Beratungspflicht und in diesem Zusammenhang nehmen wir Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegen, prüfen sie und bringen sie gegenüber Kita-Leitung und Träger ein. z.B. bei der Auswahl des Caterings usw.
Organisation:
- Wir sammeln Geld für den jährlichen Sparstrumpf, der für Geschenke und auch für einen budgetären Support des Betriebsausflugs eingesetzt wird.
- Wir übernehmen Organisatorisches in den Gruppen: Plätzchen backen in der Vorweihnachtszeit, Beschaffung von benötigtem Material (z.B. Adventskränze, Osternester o.ä.)
- Wir besorgen alle Geschenke für:
- Geburtstage der ErzieherInnen
- Ostern
- Weihnachten
- Verabschiedung
Aktionen / Werbung: Wir setzen diverse Aktionen um wie z.B.
- Aktion Kölner Tafel
- Buchausstellung in der KiTa bzw. Verkauf von Wertcoupons
- Initiierung von Spendenaktionen und Umsetzung der Werbung, z.B. Rheinenergie (neue Wasserhähne, Bepflanzung), s. Beispiel
- Waffeltag
- ….
Was wir gerne machen möchten:
- Adventssingen im November: vor Corona gab es den vom Moosweg initiierten Laternenumzug im Königsforst. Jung und alt kam zusammen, um Adventslieder zu singen. Dazu gab es Tee, Kakao und Getränke sowie selbst gebackene Kekse. Alle Einnahmen kamen dem Förderkreis zu Gute
- Hofflohmarkt an der KiTa: auch dies ist durch Corona eingeschlafen und wir würden es gerne reaktivieren. Wir suchen Menschen, die Lust haben, den Hofflohmarkt zu organisieren. Stände für die Teilnehmer + 1 Förderstand für die KiTa. Die Einnahmen kämen z.B. geteilt für Förderkreis und Mitarbeiter zu Gute
Euer Elternrat Alex, Daniela, Kathy, Laura, Laura, Nadja
Weitere Informationen zum Elternrat:
Wer wählt den Elternrat und wie lange?
Der Elternbeirat wird während einer Elternversammlung spätestens bis zum 10. Oktober eines Jahres von allen anwesenden Eltern gewählt. Aufstellen kann sich jedes Elternteil, dessen Kind die Einrichtung derzeit besucht. Bei uns geschieht das durch einen Steckbrief.
Es besteht zudem die Möglichkeit für Kindertageseinrichtungen eine Wahlurne aufzustellen oder digitale Wahlen zu organisieren, sodass auch Familien wählen können, die nicht an der Elternversammlung teilnehmen. Maßgeblich sind Verfahrensregelungen und Geschäftsordnungen des Trägers oder der Kita. Hier ist auch das Abstimmungsverfahren geregelt.
Wenn es hier keine festgelegten Dokumente gibt, geltend die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Elternbeirat wird bis zur Neuwahl eines Elternbeirates – spätestens zum 10. Oktober des Folgejahres – gewählt. Scheiden die Kinder aus der Einrichtung aus, bleibt der Elternbeirat ebenso bis zur Wahl des neuen Kandidaten aktiv.